Verhungertes Mädchen: Haftstrafen für Vater und Mutter

zuletzt aktualisiert: 25.01.2008 - 14:58

Marburg (RPO). Die Eltern der 14 Monate alten Jacqueline aus dem nordhessischen Bronskirchen müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Marburg sah es als erwiesen an, dass Vater und Mutter ihre Tochter verhundern ließen.

Die Mutter muss wegen Totschlags durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener für acht Jahre ins Gefängnis. Ihr Ehemann muss für drei Jahre und drei Monate in Haft wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor lebenslange Freiheitsstrafen für beide gefordert und kündigte am Freitag Revision an.

"Der Tod dieses Kindes ist erschütternd", sagte Richter Holger Gaßmann in der Urteilsbegründung: "Das waren Bilder, die das Gericht in dieser Schrecklichkeit noch nicht gesehen hat." Das Mädchen war im März vergangenen Jahres verhungert und verdurstet, nachdem ihre Eltern die Pflege und Versorgung des Kindes weitgehend eingestellt hatten. Die Mutter habe gesehen, wie sich Jacqueline von einem blühenden Lebewesen zu einem Kind mit einem Greisengesicht entwickelt habe, sagte der Richter.

Das Mädchen war so wund, dass sich die Haut zwischen Knien und Nabel ablöste. "Dass dies eine Qual für das Kind war, sah die Angeklagte", sagte Gaßmann. Trotzdem habe sie aus einer "sehr großen Überforderung" heraus keine Hilfe geholt. Die damals erst 21-jährige Mutter war zu diesem Zeitpunkt abermals schwanger, war unglücklich in ihrer Ehe, lethargisch und erhielt keine Unterstützung von ihrem Ehemann. Das Gericht folgte aber dem psychiatrischen Gutachten, in dem sie als nicht depressiv eingestuft wurde. Strafmildernd wirkte sich ihr Alter und ihre mangelnde Reife aus.



Für den Vater von Jacqueline hatte die Verteidigung Freispruch beantragt, weil dieser das Mädchen in den zwei Wochen vor ihrem Tod nicht gesehen habe. Dagegen urteilte das Gericht, dass auch der Vater ein "hohes Maß an Verantwortlichkeit" habe. 14 Tage vor ihrem Tod sei Jacqueline bereits ersichtlich schwer krank gewesen. Der Mann habe auch um den Zustand des Hauses gewusst, das die Polizei später völlig vermüllt vorfand.

"Er hätte dem Kind helfen müssen", befand der Richter: "Das kann er nicht auf seine Frau abschieben." Diese hatte ihm immer wieder gesagt, dass Jacqueline schlafe, wenn er nach ihr fragte. Zu seinen Gunsten nahm das Gericht an, dass der Vater nicht wusste, wie es im Kinderzimmer aussah. Dort lagen zahllose verschmutzte Windeln. Der 34-Jährige kämpfte während des Urteils mit den Tränen. Die Mutter verbarg ihr Gesicht in den Händen.

Staatsanwältin Yvonne Vockert will in Revision gehen: "Ich bin nicht zufrieden mit dem Urteil." Nach ihrer Überzeugung haben die Eltern des Mädchens die Versorgung des Kindes eingestellt, weil sie sich lieber um ihre eigenen Interessen kümmern wollten. Die Hunde und Fische der Familie seien wohl genährt gewesen.

Quelle: afp

 
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