Koblenz (RPO). Die Polizei darf Platzverweise aussprechen und so Konzerte rechtsextremer Bands auflösen, wenn nationalsozialistische Liedtexte zu erwarten sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in zwei am Montag veröffentlichten Urteilen.
Wenn auf Konzerten rechtsextremer Bands Nazi-Lieder erwartet werden, darf die Polizei die Veranstaltung auflösen. Foto: AP
Im vorliegenden Fall hatte die Polizei im November 2008 ein Skinhead-Konzert in der Stadt Sinzig mit der Begründung aufgelöst, auf der Veranstaltung solle nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet werden. Die Anwesenden erhielten einen Platzverweis und dazu ein Aufenthaltsverbot für die Städte Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen.
Der Veranstalter klagte mit dem Argument, es habe sich um eine private Geburtstagsfeier gehandelt. Die Richter wiesen die Klagen gegen den Platzverweis mit der Begründung zurück, die Veranstaltung sei ein kommerzielles Skinhead-Konzert gewesen. Hierfür sprächen die aufgestellte Kasse, Verzehrbons, der Verkauf von Getränken und die Eingangsstempel auf den Handrücken der Anwesenden.
Auch die Prognose der Polizei, dass die Musiktexte strafbare Inhalte hätten, sei gerechtfertigt gewesen, da die Musik nach der Warnung "Die Bullen kommen" beendet worden sei, urteilte das Gericht. Zudem seien hinter der Bühne zerrissene Blätter mit einschlägigen Liedtexten gefunden worden.
Auch die Aufenthaltsverbote waren laut Urteil rechtens. Denn die Polizei habe davon ausgehen können, dass die Konzertteilnehmer aus Frust Straftaten begehen.
Weitere Fotos zu diesem Thema
Quelle: DDP