Mannheim (RPO). Wegen Volksverhetzung ist die frühere Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Zudem verhängte das Landgericht Mannheim gegen Sylvia Stolz ein fünfjähriges Berufsverbot.
Die ehemalige Anwältin von Neonazi Ernst Zündel (Foto) muss ins Gefängnis. Foto: AP
"Stolz hat einen Grundreflex, sich rechtsextrem zu äußern", sagte Richter Rolf Glenz. Die Juristin hatte in dem Verfahren gegen Zündel den Massenmord an den Juden geleugnet und den Holocaust laut Anklage als "größte Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet.
Stolz war noch im Gerichtssaal festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht worden. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Gefängnis beantragt hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Gericht verurteilte Stolz zudem wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie wegen Beleidigung des Gerichts.
In dem Verfahren gegen Zündel war Stolz als Verteidigerin ausgeschlossen und aus dem Gerichtssaal getragen worden. Glenz warf der Angeklagten vor, den Prozess lediglich zur Leugnung des Holocaust und zur Verbreitung revisionistischen Gedankenguts benutzt zu haben. "Das Gericht hat keinen Anlass, einen offenkundigen Tatbestand erneut zu ermitteln, nur weil ein verschwindend kleiner Teil ihn aus offensichtlicher Dummheit und Uneinsichtigkeit bestreitet", sagte der Richter.
Zündel war im Februar 2007 wegen Volksverhetzung zur Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Quelle: ap