Baden-Württemberg Ab März Alkohol-Verkaufsverbot ab 22.00 Uhr

Stuttgart (RPO). Als bundesweit erstes Land führt Baden-Württemberg ab 1. März ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten ein. Dies betreffe den Zeitraum von 22.00 bis 5.00 Uhr, wie das Landesinnenministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte.

Das sagen Kiosk-Betreiber zum Alkoholverbot
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Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte: "Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen." Nächtliche Alkoholgelage in der Öffentlichkeit seien sehr häufig Ursache für Schlägereien und andere gewalttätige Straftaten.

Ausgenommen von dem Verbot sind laut Ministerium Hofläden, Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben und Genossenschaften sowie die Terminals von Verkehrsflughäfen. Die Regierungspräsidien können weitere Ausnahmen, etwa bei Festen und Märkten zulassen. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Gaststätten wird durch das Verkaufsverbot nicht berührt.

Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans hatte in der Vergangenheit Baden-Württembergs Initiative zurückhaltend betrachtet. Sie äußerte die Befürchtung, dass sich Jugendliche vor dem Verbotszeitraum mit Alkohol eindecken.

(DDP/tim)
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