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Europäischer Gerichtshof: Aigner stoppt Nennung von EU-Agrarbeihilfen im Internet

zuletzt aktualisiert: 09.11.2010 - 20:22

Luxemburg (RPO). Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen aus Datenschutzgründen gestoppt. Bund und Länder hätten beschlossen, die Veröffentlichung "mit sofortiger Wirkung auszusetzen", teilte Aigners Staatssekretär Robert Kloos am Dienstag in Berlin mit.

 Foto: AP, AP
Foto: AP, AP

Die Namen der Empfänger von EU-Landwirtschaftsbeihilfen dürfen nicht länger veröffentlicht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes und einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Er erklärte die entsprechende EU-Verordnung daher am Dienstag für ungültig.  In Deutschland wurden bislang die Namen von Landwirten, ihre Adressen sowie die Summe, die sie aus dem Agrar-Topf erhalten, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ins Internet gestellt. Die Inhaber zweier Betriebe legten dagegen Klage ein.

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden legte die beiden Klagen der hessischen Landwirte dem EuGH in Luxemburg vor. Dieser betonte in seinem Urteil zwar das berechtigte Ziel Brüssels, Transparenz über die Verwendung von EU-Mitteln sicherzustellen.

Die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der Subventionsempfänger schieße aber über das Ziel hinaus. Die EU-Kommission habe den Eingriff in die Privatsphäre nicht ausreichend begründen können.

Die Veröffentlichung der Subventionsempfänger ist seit anderthalb Jahren Pflicht aller Mitgliedsstaaten. Jeweils im März werden die Listen bekannt gegeben. Es werde nun geprüft, wie die entsprechenden Verordnungen geändert werden könnten, um die Transparenz auch künftig sicherzustellen, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel.

Die Entscheidung aus Luxemburg gilt nur für tatsächliche Personen. Was Unternehmen aus Brüssel kassieren, darf auch weiterhin veröffentlicht werden.

Quelle: apd/afp

 
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