Gerichtsurteile in Hamburg und Sachsen-Anhalt Die krummen Geschäfte mit dem Tod

Sangerhausen/Hamburg · Gestohlenes Zahngold und versteckte Urnen: Sie sollen krumme Geschäfte mit dem Tod getrieben haben, deshalb ist sieben ehemaligen Friedhofsmitarbeitern aus Hamburg und einem Bestatter aus Sachsen-Anhalt der Prozess gemacht worden.

Das kosten verschiedene Bestattungsarten
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Foto: Michael Reuter

Der Bestatter wurde am Mittwoch bereits verurteilt: Weil er Urnen verschwinden ließ, verhängte das Amtsgericht Sangerhausen eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren - sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. In Hamburg müssen sich die früheren Friedhofsmitarbeiter in einem Prozess um gestohlenes Zahngold verantworten. Das Verfahren wird an diesem Freitag fortgesetzt.

Im Fall aus Sachsen-Anhalt hatte der Chef eines Beerdigungsinstituts für Seebestattungen kassiert, die er aber nicht ausführte. Statt die Urnen im Meer zu versenken, stellte er sie in einem leeren Haus in Stolberg im Harz ab. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige in mindestens 29 Fällen so handelte. Er habe damals wirtschaftliche Schwierigkeiten gehabt, sagte der Mann. Mit dem eingesparten Geld habe er Schulden begleichen wollen. Sein Geschäft in Stolberg habe er inzwischen aufgegeben. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den finanziellen Schaden auf 20.000 Euro.

Im Hamburger Prozess geht es um mehr als eine halbe Million Euro: Die ehemaligen Friedhofsmitarbeiter sollen zwischen 2005 und 2010 mehrere Kilogramm Zahngold aus der Asche von Toten genommen und verkauft haben. Am Mittwoch begann der Prozess. Im Jahr 2010 war die Polizei den Männern durch eine Videoüberwachung auf die Spur gekommen, nachdem das Krematorium Unregelmäßigkeiten beobachtet hatte. In dem Krematorium wird das Zahngold eingeäscherter Toter üblicherweise gesammelt und verkauft; der Erlös geht als Spende an die Deutsche Kinderkrebshilfe. In der Vergangenheit gab es deutschlandweit immer wieder Fälle gestohlenen Zahngolds bei Bestattungen.

(dpa)
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