Verdacht der optischen Überwachung Al-Kaida-Prozess: Beweismittel unbrauchbar?

Düsseldorf · Im Düsseldorfer Al-Kaida-Prozess haben mehrere Verteidiger am Mittwoch die Durchsuchung des Bundeskriminalamts (BKA) beantragt. Die Anwälte gehen davon aus, dass die mutmaßlichen Al-Kaida-Terroristen in ihrer Wohnung nicht nur akustisch mit Wanzen, sondern auch mit versteckten Kameras observiert wurden.

Der Prozess gegen die Düsseldorfer Terrorzelle
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Ein BKA-Beamter hatte entsprechende Fragen mit Verweis auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung unbeantwortet gelassen. Die Verteidiger waren argwöhnisch geworden, weil auch kaum verständliche Gesprächspassagen stets eindeutig bestimmten Angeklagten zugeordnet worden waren.

Sie wollen wissen, ob die staatlichen Lauscher auch sehen konnten, wer gerade sprach. Deswegen müsse das Gericht die Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen der monatelangen Operation anordnen. Zwar erlaubt das neue BKA-Gesetz die sogenannte optische Überwachung, aber nur zu präventiven Zwecken, nicht als Beweismittel in Strafverfahren.

Sollten die Verteidiger mit ihrem Verdacht richtig liegen, könnte es für die Anklage kritisch werden. Im Fall eines Beweisverwertungsverbots der abgehörten Gespräche wäre der Anklage ein zentrales Beweismittel abhanden gekommen.

Die Bundesanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht zu dem Antrag.
In dem Terrorprozess müssen sich seit Ende Juli vier mutmaßliche Al-Kaida-Terroristen verantworten. Sie sollen einen Bombenanschlag in Deutschland geplant haben.

(dpa)
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