Urteil in Koblenz Al-Qaida-Mitglieder dürfen ausgewiesen werden

Koblenz · Mitglieder von Al Qaida dürfen aus Deutschland ausgewiesen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Chronik des Al-Qaida-Terrors
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Foto: dapd

Bei Al Qaida handele es sich um eine Vereinigung, die den Terrorismus unterstütze, begründeten die OVG-Richter ihre Entscheidung. In dem konkreten Fall hatte sich ein verurteilter Terrorhelfer von Al Qaida gegen seine Ausweisung nach Syrien gewehrt.

Der Mann war Anfang 2005 festgenommen worden. 2007 verurteilte ihn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu einer siebenjährigen Haftstrafe. Dem Urteil zufolge wurde er in Terrorcamps in Afghanistan ausgebildet. Zudem verurteilte das OLG den Mann wegen versuchten Versicherungsbetrugs. Der Bundesgerichtshof (BGH) änderte den Düsseldorfer Schuldspruch im August 2009 nach der Revision des Mannes, die Haftstrafe blieb aber bestehen. Dann hob das Bundesverfassungsgericht das BGH-Urteil im Dezember 2011 auf, hatte aber nur die Verurteilung wegen Betrugs zu beanstanden. Damit ist das Verfahren mit Blick auf die Strafe noch immer nicht abgeschlossen.

Die Stadt Mainz wollte den Mann im Juni 2010 abschieben. Seine Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht Mainz Mitte Januar dieses Jahres ab, nun scheiterte er auch mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung. Weil er ein Mitglied von Al Qaida sei, dürfe er vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ausgewiesen werden, urteilten die OVG-Richter. Seit seiner terroristischen Ausbildung 2000 und 2001 in Afghanistan betrachte er den gewaltsamen Heiligen Krieg (Dschihad) gegen die Ungläubigen als seine Pflicht. Zudem habe er nach seiner Rückkehr nach Deutschland unter anderem Unterstützer für das Terrornetzwerk angeworben.

Aktenzeichen: 7 A 10303/12.OVG

(dpa)
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