Fall Gina-Lisa Lohfink Alice Schwarzer nennt das Urteil einen Skandal

Berlin · Der Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink hat über Wochen polarisiert. Auch das Urteil wegen falscher Verdächtigung wird unterschiedlich gesehen. Einen Schlusspunkt gibt es noch nicht.

 Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hält das Urteil gegen Lohfink für einen Skandal.

Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hält das Urteil gegen Lohfink für einen Skandal.

Foto: dpa

Der Schuldspruch wegen falscher Verdächtigung gegen das Model Gina-Lisa Lohfink (29) hat zu neuen Diskussionen geführt: Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer bezeichnete das Urteil als "Skandal". Es handele sich um einen von vielen Skandalen beim Umgang der Justiz mit dem dunklen Kapitel Sexualgewalt, sagte die 73-Jährige der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Dienstag.

Lohfink war am Montag zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, weil sie zwei Männer laut Urteil zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt und wissentlich gelogen hatte.

Nach Angaben von Lohfinks Anwalt Burkhard Benecken ist das Model emotional angeschlagen. "Das war schon eine enorme psychische Belastung", sagte der Verteidiger am Dienstag. Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten werde - wie angekündigt - auf jeden Fall eingelegt, voraussichtlich am Mittwoch. Auch Benecken hatte das Urteil als Skandal bezeichnet. Das Model selbst hat sich derweil noch nicht weiter geäußert, auch auf ihrer Facebook-Seite, auf der sie in den vergangenen Wochen schon einmal Stellung zu der Angelegenheit bezogen hatte, blieb es bist Dienstagnachmittag ruhig.

Schwarzer verwies darauf, dass nur wenige Vergewaltigungen in Deutschland angezeigt würden und nur ein Bruchteil der Täter verurteilt werde. "Es ist zu befürchten, dass es nach dem Berliner Urteil noch weniger sein werden."

Wird Berufung innerhalb einer Woche nach Urteil eingelegt, gibt es einen neuen Prozess in der nächsten Instanz - dann beim Berliner Landgericht. Ohne Berufung in der Wochenfrist wird das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.

Laut Gericht kann eine Berufung auch zurückgezogen werden. "Wir beraten jetzt, ob wir das durchziehen und ob Frau Lohfink die Kraft dazu hat. Wir tendieren zu Ja", sagte Anwalt Benecken.

Dass Lohfink ins Gefängnis kommen könnte, ist laut Gericht "sehr unwahrscheinlich". Eine Ersatzfreiheitsstrafe käme nur in Frage, wenn bei rechtskräftigem Urteil die Geldstrafe nicht gezahlt würde. Doch auch da würde vorher versucht, die Summe per Vollstreckung zu bekommen.

(lai/dpa)
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