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Familiendrama in Lörrach: Amokläuferin schoss mit ihrer Sportwaffe

VON JÜRGEN STOCK - zuletzt aktualisiert: 21.09.2010 - 08:36

(RP). Der Amoklauf von Lörrach hat eine Diskussion um das deutsche Waffenrecht ausgelöst. Eine 41 Jahre alte, mit einer Pistole und einem Messer bewaffnete Rechtsanwältin hatte am Sonntagabend ihren Ehemann und ihren fünfjährigen Sohn in deren Wohnung sowie einen Pfleger in einem gegenüberliegenden Krankenhaus getötet, ehe sie selbst in einem Schusswechsel mit zwei Streifenbeamten starb.

Mit einer Sportwaffe diesen Typs erschoss eine Frau in Lörrach vier Menschen.  Foto: AP, AP
Mit einer Sportwaffe diesen Typs erschoss eine Frau in Lörrach vier Menschen. Foto: AP, AP

Ernst Barth hat den Amoklauf von Lörrach mit knapper Not überlebt. Auf der Stirn des 69-Jährigen ist eine verkrustete Wunde zu sehen. Dort traf die 41-jährige Amokläuferin, die bei der Bluttat den von ihr getrennt lebenden Ehemann (44), den gemeinsamen Sohn und einen Krankenpfleger tötete, den Rentner mit einem Streifschuss. "Sie hat in Kopfhöhe auf mich gezielt", berichtet Barth, der zufällig zum Opfer wurde. Polizisten töteten die Täterin nach einem Schusswechsel.

Inzwischen gibt es erste Hinweise auf ein Motiv, das Auslöser des Amoklaufs gewesen sein könnte. Die Frau, die als Rechtsanwältin in Lörrach arbeitete, habe, so eine Bekannte gegenüber der Badischen Zeitung, nicht verkraften können, dass ihr Mann die Beziehung zu ihr abgebrochen und das Sorgerecht für den ebenfalls getöteten fünfjährigen Sohn bekommen habe. Ermittler wissen jedoch nichts von einem Sorgerechtsstreit. Die Tat ereignete sich in einem Haus, in der die Frau sowohl ihre Wohnung als auch ihre Anwaltskanzlei hatte.

Info

Forderung nach schärferen Regeln

Die bundesweite Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" sieht sich angesichts des Amoklaufs in ihrer Forderung nach einem totalen Verbot tödlicher Sportwaffen bestätigt. Laut Initiativensprecher Roman Grafe ist "auch diese Mordserie durch das lasche deutsche Waffengesetz ermöglicht worden". Grafe hatte Ende Juli 2010 zusammen mit Eltern von Opfern des Amoklaufs von Winnenden (15 Tote) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Waffengesetz eingereicht.

Weitere Details des Verbrechens nennt Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer gestern Nachmittag: Demnach starb der Ehemann an Schussverletzungen, bei dem Kind sei dagegen "die Einwirkung stumpfer Gewalt" festgestellt worden. Wer die Gewalt ausgeübt habe, so der Jurist, sei derzeit nicht feststellbar. Die Obduktion sei noch nicht abgeschlossen. Es liege jedoch nahe, dass die Frau die Täterin sei.

Die 41-Jährige hatte nach der Tat ihre Wohnung angezündet. "Dabei", so Inhofer, "wurde breitflächig Nitroverdünner angewendet, was die Schwere der Explosion erklärt." Die Amokläuferin hatte das brennende Haus verlassen und war um sich schießend in das gegenüberliegende Elisabethen-Krankenhaus gerannt. Dort tötete sie auf der gynäkologischen Abteilung im ersten Stock der Klinik einen Pfleger. Bei dem Mann wurden Stich- und Schussverletzungen festgestellt.

Für die Fortsetzung des Amoklaufs in der Klinik, so Inhofer, gebe es ein mögliches Motiv in der Lebensgeschichte der Frau. Die habe im Jahr 2004 auf der gynäkologischen Abteilung des Krankenhauses eine Fehlgeburt erlitten.

Offenbar hatte die Sportschützin, die legal mehrere Schusswaffen besaß vor, noch mehr Menschen mit in den Tod zu nehmen. Das geht jedenfalls aus den Schilderungen des Polizei-Einsatzleiters Uwe Granzzow hervor, der die dramatischen Minuten in der Klinik schildert.

Zwei Streifenbeamten seien im Flur der Gynäkologie sofort unter Beschuss genommen worden. Dabei erlitt einer der Männer einen Beinschuss. Auf die Aufforderungen der Beamten an die Frau, sich zu ergeben, habe diese nicht reagiert. Stattdessen habe sie gezielt etwa zehnmal auf die Türen von Patientenzimmern geschossen, hinter die sich Menschen geflüchtet hatten. Daraufhin hätten die Polizeibeamten die Frau erschossen. "Sie haben so einer Vielzahl von Menschen das Leben gerettet", betont Granzow. Bei der Amokläuferin wurden rund 300 Schuss Munition, eine Sportpistole des Typs Walther long rifle, Kaliber 22 gefunden.

Die Rechtsanwältin hatte als Sportschützin eine Waffenbesitzkarte, auf der auch die Walther eingetragen war. Nach Informationen der Badischen Zeitung besaß sie vier Waffen und war seit 1996 Mitglied in einem Sportschützenverein. 2006 habe sie nach diesen Angaben beim Kinderschutzbund einen Kurs als Tagesmutter belegt und mit Zertifikat abgeschlossen. Nachbarn hätten die Frau zuletzt als angespannt, verwirrt und verbittert wahrgenommen.

Quelle: RP

 
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