Abführmittel-Attacke auf Chef: Angeklagte muss nicht ins Gefängnis
zuletzt aktualisiert: 24.02.2011 - 14:49Nürnberg (RPO). Weil sie ihrem Chef heimlich Abführmittel in seine Cola geschüttet hat, sollte eine Frau für 21 Monate ins Gefängnis gehen. Diese Strafe hat das Landgericht Nürnberg-Fürth am Donnerstag in zweiter Instanz auf eine Bewährungsstrafe von 19 Monaten herab gesetzt.
Die Frau hatte jetzt gestanden, ihrem Chef 2009 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen große Mengen Abführmittel in seine Cola gegeben zu haben. Dieser litt daraufhin an Magenkrämpfen, Übelkeit sowie Durchfall und brach nachts mit Kreislaufproblemen zusammen.
Das Gericht hielt der Frau ihr spätes Geständnis zugute, dass sie nicht vorbestraft sei und ihren Arbeitsplatz verloren habe. Zudem könne man ihr "guten Herzens" eine positive Sozialprognose geben, sagte Richter Reinhold Weber. Er gehe davon aus, dass sie sich die Strafe "zur Warnung dienen lässt."
Gefährliche Körperverletzung
Staatsanwalt Michael Schaffer hatte die Beibehaltung der Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung aus der ersten Instanz gefordert. Ein Geständnis in der zweiten Instanz sei nicht viel wert und Bewährung ein falsches Signal, sagte er.
Verteidigerin Birgit John-Baltes hatte dagegen auf ein Jahr auf Bewährung plädiert. Was ihre Mandantin gemacht habe, sie zwar "kein Dummerjungenstreich" gewesen, es gebe aber schlimmere gefährliche Körperverletzungen, wie etwa mit einem Messer.
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