Fall Brunner Angeklagter wegen Mordes zu hoher Haftstrafe verurteilt

München (RPO). Im Prozess um den Tod des Managers Dominik Brunner hat das Landgericht München lange Haftstrafen verhängt. Die Richter schlossen sich dabei weitgehend der Staatsanwaltschaft an: Der als Haupttäter geltende 19-jährige Markus S. wurde wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt. Sebastian L. (18) erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung sieben Jahre Jugendhaft.

Prozessauftakt im Mordfall Brunner
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Markus S. und Sebastian L. hatten Brunner am 12. September vergangenen Jahres am Münchner S-Bahnhof Solln brutal zusammen geschlagen, nachdem dieser sich schützend vor eine Gruppe von vier Teenagern gestellt hatte. S. und L. hatten versucht, diese zu erpressen. Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft - die Höchststrafe für Jugendliche - für S. und acht Jahre für L. beantragt.

Die Verteidigung hatte Brunner dagegen eine Mitschuld an der Eskalation gegeben, weil dieser, wie erst im Verfahren deutlich wurde, am Bahnhof Solln als erster zuschlug. Zudem ergab die Hauptverhandlung als Todesursache einen Herzstillstand. Sein Herz war, wie er selbst nicht wusste, krankhaft vergrößert. Die Verteidigung hatte für S. eine Haftstrafe von unter sieben Jahren und für L. von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.

Dass diese Umstände erst im Laufe des Prozesses bekannt wurden, hatte dem Fall eine überraschende wendung gebeben und Zweifel ausgelöst. Zuvor hatten insbesondere die Boulevard-Medien Brunner als ritterlichen Held überhöht. Auch einige Zeugenaussagen warfen Fragen nach dem tatsächlichen Hergang der Ereignisse auf. So hatte der Lokführer übereinstimmend mit einigen anderen Zeugen beteuert, dass Brunner als Erster zugeschlagen habe.

Die Staatsanwaltschaft hielt trotz aller Irritationen am Mordvorwurf gegen Markus S. fest. Denn besonders Markus S. habe vorsätzlich den Tod Brunners in Kauf genommen, in dem er mit einem Schlüssel in der Faust zuschlug und mehrmals gezielt gegen Brunners Kopf trat.

Dieser Deutung schloss sich auch Richter Reinhold Baier an. S. und L. hätten sich dafür rächen wollen, dass Brunner sich eingemischt und ihnen Grenzen aufgezeigt habe, begründete Baier das Urteil. Brunner habe mit dem ersten Schlag einen zu erwarteten Angriff der Verurteilten zuvorkommen wollen. Vor allem S. sei daraufhin mit großer Brutalität vorgegangen, habe unter anderem das Opfer mit einem Schlüssel verletzt. Mit den letzten Tritten gegen den wehrlos am Boden liegenden Brunner habe er den Tod billigend in Kauf genommen. L. habe dagegen am Ende Hemmungen bekommen und wollte S. zurückhalten. Beide seien nur mäßig alkoholisiert gewesen und daher voll schuldfähig.

Der Fall Brunner löste in Deutschland Debatten über Zivilcourage, Jugendgewalt und die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Am 5. Oktober 2009 gründeten Freunde und Kollegen des Getöteten die Brunner Stiftung für Zivilcourage. Bundespräsident Horst Köhler zeichnete Dominik Brunner für seinen Einsatz postum mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland aus und überreichte das Verdienstkreuz den Eltern des Verstorbenen.

Die Dominik-Brunner-Stiftung zeigt sich erleichtert über das Ende des Prozesses. "Wir sind froh, dass der Prozess beendet ist", sagte Stiftungsvorstand Peter Maier am Montag im niederbayerischen Neufahrn. Die vergangenen Monate seien für Familie, Freunde und Weggefährten des Toten eine emotionale Ausnahmesituation und eine starke Belastung gewesen.

(AFP/RTR/APN/pst)
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