Fall Ursula Herrmann Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Augsburg (RPO). Fast 30 Jahre nach der Entführung und dem Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann ist der Angeklagte am Donnerstag vom Landgericht Augsburg wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Demnach hatte er das Kind aus Eching am Ammersee im Jahr 1981 entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt, wo es erstickte. Mit Briefen und Telefonanrufen versuchte er von den Eltern zwei Millionen Mark Lösegeld zu erpressen. Seine wegen Beihilfe mitangeklagte Ehefrau wurde freigesprochen.

Der 59-Jährige Werner M. hat stets seine Unschuld beteuert. Nach einjährigem Indizienprozesses folgte das Gericht mit seinem Urteil aber dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Werner M. hatte zur Tatzeit in der Nachbarschaft der Familie von Ursula Herrmann in Eching gewohnt und war hoch verschuldet. Wichtigstes Beweisstück ist ein Tonbandgerät. Darauf war die Erkennungsmelodie des Radiosenders "Bayern 3" zu hören. Nach einem Phonetikgutachten gibt es technische Auffälligkeiten, die mit den aufgezeichneten Erpresseranrufen übereinstimmen.

Außerdem hatte ein inzwischen verstorbener Zeuge gestanden, dass er das Loch für die Kiste im Wald im Auftrag von Werner M. gegraben habe. Obwohl er das Geständnis widerrief, hielten es die Ermittler wegen seine präzisen Angaben über unzählige Details für glaubhaft.

Die Zehnjährige war am Abend des 15. September 1981 mit ihrem Rad auf dem Heimweg vom Sportunterricht auf dem Uferweg bei Eching am Ammersee ihrem Entführer in die Hände gefallen. Der Täter pferchte sie einen Kilometer entfernt im Wald in eine enge Holzkiste, verriegelte den Deckel und schaufelte sie mit Erde zu. Trotz zweier Luftrohre erstickte das Kind noch in derselben Nacht in der Kiste. Erst zwei Wochen später wurde sie gefunden.

Werner M. war schon kurz nach dem Verbrechen verdächtigt worden, konnte aber erst nach der Sicherstellung des Tonbandgeräts im Oktober 2007 in seiner neuen Wohnung in Schleswig-Holstein überführt werden.

Die Staatsanwaltschaft hat für Werner M. lebenslange Haft gefordert, seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Seine Ehefrau wurde von der Anklage freigesprochen, Zeitungsschnipsel für die Erpresserbriefe ausgeschnitten und so bei dem Verbrechen geholfen zu haben. Staatsanwaltschaft wie Verteidigung hatten ihren Freispruch gefordert.

(DDP/AP/fb)
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