Prozess Tod von Obdachlosem: Anklage fordert 15 Jahre Haft

Ansbach · Wegen Totschlags an einem Obdachlosen und zahlreicher weiterer Gewaltdelikte soll ein 36-jähriger Obdachloser nach dem Willen der Anklage für 15 Jahre ins Gefängnis.

Der Oberstaatsanwalt sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Ansbach, der 36-Jährige sei ein "unbelehrbarer Gewalttäter", der mit einer "unvorstellbaren Brutalität einen Menschen zu Tode getreten" habe. Ein Vertreter der Nebenklage forderte sogar lebenslange Haft wegen Mordes.

Der Verteidiger des 36-Jährigen dagegen sagte, sein Mandant habe den 54-Jährigen nicht getötet hat. Schuld am Tod des Mannes in Gunzenhausen sei die heute 17-jährige Mitangeklagte. Sie habe den 36-Jährigen "abgöttisch geliebt", sei ihm "hörig" gewesen und habe ihm mit der Tat imponieren wollen.

Damit habe sie im Gegensatz zu seinem Mandanten auch ein Motiv für die Tat gehabt. Die 17-Jährige habe mehrfach gelogen und sich in Widersprüche verwickelt. Somit könne das Gericht den 36-Jährigen nicht allein aufgrund dieser Aussage verurteilen.

Der Hauptangeklagte soll laut Anklage im Juni 2014 den 54-Jährigen in der gemeinsamen Obdachlosenunterkunft mit Tritten getötet und danach auf Bahngleise gelegt haben, um die Tat wie einen Suizid erscheinen zu lassen. Das Urteil sollte noch am Mittwoch verkündet werden.

(dpa)
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