Brunner-Prozess in München: Anwälte legen Revision gegen Mord-Urteil ein
zuletzt aktualisiert: 07.09.2010 - 16:45München (RPO). Die Anwälte des wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilten Markus S. haben Revision eingelegt. Er habe dies bereits am Montag getan, sagte Verteidiger Maximilian Pauls am Dienstag in München. Er sei nach wie vor der Meinung, dass es sich bei den Taten seines Mandanten nicht um Mord sondern um Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag handle.
Zudem gebe es seiner Meinung nach Milderungsgründe, die nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Mit einer Entscheidung über die Revision rechnet er nicht vor Frühjahr 2011.
Der heute 19-jährige S. war am Montag wegen Mordes an Brunner zu neun Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht war dabei nur minimal unter der im Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren geblieben.
Der Fall Brunner löste in Deutschland Debatten über Zivilcourage, Jugendgewalt und die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Am 5. Oktober 2009 gründeten Freunde und Kollegen des Getöteten die Brunner Stiftung für Zivilcourage. Bundespräsident Horst Köhler zeichnete Dominik Brunner für seinen Einsatz postum mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland aus und überreichte das Verdienstkreuz den Eltern des Verstorbenen.
Die Dominik-Brunner-Stiftung zeigt sich erleichtert über das Ende des Prozesses. "Wir sind froh, dass der Prozess beendet ist", sagte Stiftungsvorstand Peter Maier am Montag im niederbayerischen Neufahrn. Die vergangenen Monate seien für Familie, Freunde und Weggefährten des Toten eine emotionale Ausnahmesituation und eine starke Belastung gewesen.
Brunner hatte sich im letzten Jahr schützend vor eine Gruppe jüngerer Schüler gestellt, die von den Verurteilten bedroht und erpresst wurden. Im Prozess stellte sich heraus, dass Brunner am Bahnhof Solln als erstes zuschlug und an einem Herzstillstand starb. Sein Herz war, wie er selbst nicht wusste, krankhaft vergrößert.
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