Frühere RAF-Terroristin Anwalt will Freispruch für Becker fordern

Berlin/Karlsruhe (RPO). In einem möglichen Prozess wegen des RAF-Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 will Rechtsanwalt Walter Venedey einen Freispruch für seine Mandantin Verena Becker fordern. "Wir führen eine Freispruchsverteidigung", kündigte der Jurist in einem Interview an.

Ex-RAF-Terroristin Becker von der Vergangenheit eingeholt
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Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte im Dezember mitgeteilt, sie wolle die frühere RAF-Terroristin bis Ende März wegen Mittäterschaft anklagen. Anschließend entschied der Bundesgerichtshof allerdings in einer Haftprüfungsbeschwerde, dass Becker nur wegen Beihilfe an dieser Tat dringend verdächtig ist.

"Ich halte selbst den Vorwurf der Beihilfe zum Mord für ungerechtfertigt", sagte Venedey der Tageszeitung "Die Welt". Auch die Inhaftierung seiner Mandantin im August 2009 bezeichnete der Anwalt als ungerechtfertigt. Dies zeige auch die erfolgreiche Haftbeschwerde, in deren Folge Becker kurz vor Weihnachten in die Freiheit entlassen werden musste.

Venedey sagte weiter, Becker sei zum Zeitpunkt ihrer Inhaftierung "gesundheitlich angeschlagen" gewesen. "Ich kann nicht ausschließen, dass die Bundesanwaltschaft gehofft haben mag, sie werde dem Druck der Untersuchungshaft nicht standhalten", sagte er.

Scharfe Vorwürfe richtete der Becker-Verteidiger an die Adresse des Sohns des ermordeten Generalbundesanwaltes, Michael Buback. Zwar könne er verstehen, dass Angehörige von Opfern erfahren wollten, wer für eine Tat verantwortlich sei. Dabei sei der Göttinger Chemieprofessor aber "über das Ziel hinausgeschossen" und habe seine Mandantin "ohne ausreichende Tatsachengrundlage als unmittelbare Tatbeteiligte gebrandmarkt". Die These von Michael Buback teile selbst die Bundesanwaltschaft nicht, obwohl diese "nun wirklich jeden Stein umgedreht hat", sagte Venedey.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker war im Dezember aus der Frauenhaftanstalt Pankow entlassen worden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen sie aufgehoben hatte. Becker lebt in Berlin.

(DDP/can)
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