Anwalt für Strafrecht zu häuslicher Gewalt "Die meisten trauen sich erst nach Jahren, den Mann zu verlassen"

Düsseldorf · Mehr als 100.000 Frauen in Deutschland wurden 2015 Opfer von häuslicher Gewalt. Tut der Gesetzgeber genug, um diese Frauen zu schützen? Und ist die Lage in den letzten Jahren schlimmer geworden? Derk Röttgering, Fachanwalt für Straf- und Sexualrecht, gibt Antworten.

 Derk Röttgering ist Fachanwalt für Strafrecht in Gescher.

Derk Röttgering ist Fachanwalt für Strafrecht in Gescher.

Herr Röttgering, laut einer Analyse des Bundesfamilienministeriums und des Bundeskriminalamtes wurden rund 127.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt. Halten Sie das für realistisch?

Röttgering: Mir erscheint die Zahl auf den ersten Blick gering — obwohl man zugleich sagen muss, dass es natürlich erschreckend ist, denn wir sprechen hier von über 100.000 Frauen, die Gewalt erfahren mussten. Ich muss aber auch sagen, dass es zumindest in meinem Arbeitsalltag in den letzten Jahren weder mehr noch weniger Prozesse rund um das Thema häusliche Gewalt geworden sind.

Es werden immer wieder Vorwürfe laut, dass die Opfer von Gewalt in Beziehungen vom Gesetzgeber nicht genügend geschützt werden. Wie schätzen Sie das ein?

Röttgering: Man muss sagen, dass diese Analyse in einer Zeit kommt, in der gesetzlich sogar mehrere größere Änderungen im Sinne des Opferschutzes durchgeführt werden. Aber ich habe in meiner Praxis auch schon Fälle erlebt, in denen genau das passiert ist.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Röttgering: Ich hatte eine Frau als Mandantin, die über Jahre hinweg von ihrem Ehemann schwer sexuell misshandelt wurde. Trotzdem hat das Gericht entschieden, dem Täter zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung zu geben. Es ist mir bis heute nicht möglich, dieses Urteil zu verstehen. Die Begründung des Richters war damals tatsächlich, dass gerade sexuelle Gewalt innerhalb einer Ehe nicht so schlimm sei, wie in einer Situation mit einem fremden Mann. Außerdem würde es finanzielle Probleme für die Familie bedeuten, wenn sozusagen der Ernährer eine Haftstrafe verbüßen muss. Wie gesagt, für mich ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar.

Das bestätigt natürlich genau die Sorge vieler Frauen und Rechtskritiker. Erleben Sie solche Urteile denn häufiger?

Röttgering: Nein, das war eine einmalige Situation. Aber mein Eindruck ist schon, dass Richter oft der Meinung sind, Gewalt und vor allem sexuelle Gewalt in der Ehe sei nicht so schlimm — und dann entsprechend urteilen.

Und trotzdem sagen Sie, dass der Gesetzgeber viel für den Opferschutz tut?

Röttgering: Ja, aktuell sind zwei Dinge geändert worden: Ab dem 1.1.2017 bekommen Opfer von Gewalt, vor allem von sexueller Gewalt einen psychosozialen Prozessbegleiter an die Seite gestellt. Das sind Pädagogen oder Psychologen, die sie während der Verhandlungen unterstützen sollen. Das ist etwas, was sich zwar gut anhört, aber aus Sicht eines Anwalts auch etwas Gefährliches sein kann, weil man nicht weiß, inwiefern diese Begleiter letztlich auch Einfluss auf die Aussagen der Opfer nehmen werden. Es könnte zu einem echten Problem werden, denn ein Zeuge soll ja berichten, was wirklich passiert ist und nicht, was ihm von einem Pädagogen vielleicht eingeredet wurde.

Aber ein Anwalt ist auch ein Berater und könnte die Aussage des Opfers ebenso manipulieren.

Röttgering: Das stimmt zwar, bei Anwälten gehe ich aber davon aus, dass es da noch eher eine ethische Grenze gibt, als bei einer Person, die nur dafür da ist, das Opfer psychologisch zu unterstützen. Aber keiner kann sagen, was das für Auswirkungen haben wird. Man muss abwarten.

Und die zweite Sache, die sich verändert hat?

Röttgering: Das ist das berühmte "Nein heißt nein". Das ist eine Änderung im Sexualstrafrecht, die besagt, dass es ab jetzt reicht, wenn eine Frau das Wort "nein" sagt, um einen Täter zu belangen. Es ist eine vieldiskutierte Änderung des Strafrechts, denn viele sind der Meinung, dass sie am Ende nichts bringt. Kann die Frau nicht nachweisen, dass sie wirklich "nein" gesagt hat, muss die gleiche Beweiskette stattfinden wie zu dem Zeitpunkt, als es diese Klausel noch nicht gab. Deswegen wird diese Entscheidung von vielen eher für eine politische gehalten.

Was müsste der Gesetzgeber Ihrer Meinung nach denn tun, um den Opfern eine echte Hilfe zu bieten?

Röttgering: Die meisten Frauen, die ich vertrete, trauen sich erst Jahre nach der ersten Gewalteskalation, den Mann zu verlassen. Wenn ich sie frage, warum sie so lange ausgehalten haben, sagen sie eigentlich alle: "Ja wo soll ich denn hin?". Die Ungewissheit und auch die finanzielle Angst ist so groß, dass ihnen die Gewalt wie das kleinere Übel erscheint. Insofern bin ich der Meinung, man müsste mehr Angebote schaffen, in denen die Frauen unterkommen können. Die Frauenhäuser sind meistens überfüllt und auf dem Land gibt es schon gar keine — und viele Frauen wollen dort nicht hin. Man müsste sich also Gedanken darüber machen, welche anderen beziehungsweise zusätzlichen Möglichkeiten man schaffen kann.

Das Gespräch führte Susanne Hamann.

(ham)
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