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Anwaltsmonopol, Kindergeld und olympischer Fackellauf

Das deutsche Heilpraktikergesetz stammt noch aus dem Jahr 1939. In der Eingangsformel steht der die „Reichsregierung“ und in Paragraph sieben wird der „Reichsminister des Innern“ erwähnt. Die erste Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz stammt aus dem selben Jahr. Sie regelt, dass im Prinzip jeder den Beruf als Heilpraktiker ausüben darf. Das erschwert den Behörden dubiosen Praktikern die Zulassung zu entziehen. Link zum Inhalt: http://bundesrecht.juris.de/heilprg/
Foto: ddp
Das deutsche Heilpraktikergesetz stammt noch aus dem Jahr 1939. In der Eingangsformel steht der die „Reichsregierung“ und in Paragraph sieben wird der „Reichsminister des Innern“ erwähnt. Die erste Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz stammt aus dem selben Jahr. Sie regelt, dass im Prinzip jeder den Beruf als Heilpraktiker ausüben darf. Das erschwert den Behörden dubiosen Praktikern die Zulassung zu entziehen. Link zum Inhalt: http://bundesrecht.juris.de/heilprg/