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Das deutsche Heilpraktikergesetz stammt noch aus dem Jahr 1939. In der Eingangsformel steht der die „Reichsregierung“ und in Paragraph sieben wird der „Reichsminister des Innern“ erwähnt. Die erste Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz stammt aus dem selben Jahr. Sie regelt, dass im Prinzip jeder den Beruf als Heilpraktiker ausüben darf. Das erschwert den Behörden dubiosen Praktikern die Zulassung zu entziehen. Link zum Inhalt: http://bundesrecht.juris.de/heilprg/
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Schornsteinfeger dürfen in Deutschland nicht frei ausgewählt werden, es besteht ein „Kehrmonopol“. Nur der jeweilige Bezirks-Schornsteinfegermeister darf den Ruß entfernen und den Ausstoß messen. 1935 führten die Nazis die Schornsteinfegerverordnung ein. Das Gesetz wurde 1969 gründlich überarbeitet. Alle Schornsteine müssen aber weiterhin in festgelegten Abständen gesäubert werden und damit darf nur der Bezirks-Schornsteinfeger Geld verdienen.
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Der erste Mai wurde 1933 zum Feiertag erklärt. Damals hieß er noch „Tag der nationalen Arbeit“. Die Alliierten bestätigten 1946 den Feiertag. Die Nazis waren allerdings nicht die Ersten, die den Maianfang arbeitsfrei erklärten. 1919 wurde er schon einmal zum Feiertag ernannt, der Ursprung dieses Tages liegt in der Arbeiterbewegung. Am ersten Mai 1886 demonstrierten Tausende in den USA für einen acht-Stunden-Arbeitstag.
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Das Ehegattensplitting wurde 1934 von den Nazis wieder eingeführt, nachdem 1920 eine individuelle Besteuerung eingeführt worden war. Das Ziel war die Erwerbstätigkeit von Frauen unattraktiv zu machen. Die heutige Form des Ehegattensplitting stammt aus dem Jahr 1958, die Regierung Adenauer führte es im Rahmen einer Steuerreform ein.
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Ab 1935 erhielten Familien mit geringem Einkommen ab dem fünften Kind Kindergeld. 1938 gab es dieses Kindergeld bereits ab dem dritten Kind. Nach dem Krieg wurde das Kindergeld 1955 wieder eingeführt. Es gab 25 DM ab dem dritten Kind. Franz-Josef Wuermeling, CDU, wurde 1953 als erster Bundesminister für Familienfragen ernannt.
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Erst 1998 wurde auf Druck der Europäischen Union in Deutschland das zweite Energiewirtschaftsgesetz erlassen. Es löste das erste Energiegesetz von 1935 ab. So lange gehörte es zu den wichtigsten Zielen, die Energiewirtschaft vor den „schädlichen Auswirkungen des Wettbewerbs“ zu schützen.
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Die ausschließliche Verwendung der lateinischen Buchstaben in Deutschland geht auf einen Erlass von Martin Bormann von 1941 zurück. Danach waren die bis dahin sehr beliebte Sütterlinschrift und Fraktur verboten und in den Schulen durfte nur noch die so genannte deutsche Normalschrift gelehrt werden.
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Die Grundlage für den Naturschutz in Deutschland legten die Nazis mit ihrem Reichsnaturschutzgesetz von 1935. Es wurde 1976 durch das Bundesnaturschutzgesetz abgelöst. 1941 wurde erstmals einen Gesamtplan für die Naturschutzmaßnahmen erstellt, nachdem die Nazis 3650 Kilometer Autobahn gebaut hatten.
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Auch der olympische Fackellauf ist eine Erfindung der Nazis. Er fand 1936 zum ersten Mal bei den olympischen Spielen in Berlin statt. Der Generalsekretär des Organisationskomites, Carl Diem, schlug ihn vor. Das Feuer wurde im antiken Olympia durch einen Brennspiegel entzündet und dann nach Berlin getragen. Diem ist auch Erfinder des deutschen Sportabzeichens und zählte zu den Gründern der Berliner Hochschule für Leibesübungen. Nach dem zweiten Weltkrieg konnte er seine Karriere unter anderem im Bundesinnenministerium und im Nationalen Olympischen Komitee fortsetzen.