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Bundessozialgericht: Arbeitsämter müssen Prostituierten nicht vermitteln

zuletzt aktualisiert: 06.05.2009 - 16:58

Kassel (RPO). Arbeitsämter sind nicht dazu verpflichtet, Prostituierte an Bordellbetreiber zu vermitteln. Dies sei nicht mit der Wertordnung der Bundesrepublik vereinbar, entschied das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel. Senatsvorsitzende Ruth Wetzel-Steinwedel sagte, die Bundesagentur für Arbeit (BA) sei damit nicht verpflichtet, eine Arbeitsvermittlung in diesem Bereich anzubieten.

Nach Expertenmeinung fehlen eine Million Arbeitslose in der Statistik.  Foto: AP, AP
Nach Expertenmeinung fehlen eine Million Arbeitslose in der Statistik. Foto: AP, AP

Der 11. Senat stellte in seinem Urteil weiter fest, dass aus dem seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetz eine Förderung des Gewerbes nicht zu entnehmen sei. In dem Rechtsstreit wollte ein Bordellbetreiber aus Speyer für sein Etablissement Prostituierte sozialversicherungspflichtig einstellen. Im Mai 2004 wandte er sich deshalb an das Arbeitsamt und bat um Vermittlung von Prostituierten aus Deutschland und EU-Mitgliedstaaten. Art der Tätigkeit sollten "sexuelle Handlungen" sein.

Die BA lehnte den Antrag jedoch ab, da die Vermittlung von Prostituierten gegen die guten Sitten verstoße. Nach dem Sozialgesetzbuch bräuchten solche Stellen nicht vermittelt werden. Außerdem gebe es bei der BA auch jugendliche Beschäftigte, die vor den Vermittlungswünschen von Bordellbetreibern geschützt werden müssten. Schließlich weise der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes darauf hin, dass es noch keinen gesellschaftlichen Konsens gebe, dass es sich bei diesem Gewerbe um einen normalen Beruf handele.

BA will Prostituierte nicht weiterbilden

2002 trat das vom Bundestag verabschiedete Prostituiertengesetz in Kraft. Darin wird Prostituierten zugestanden, ihre Liebesdienste auf eine sozialversicherungspflichtige Basis zu stellen. "Wird dieser Beruf wie jeder andere angesehen, müssten wir auch hier weiterbilden und Förderleistungen zahlen", sagte BA-Vertreter Rainer Krappmann.

Der Rechtsanwalt des Bordellbetreibers, Erich-Wolfgang Moersch, sagte dagegen, wenn Prostituierte Sozialversicherungsbeiträge zahlten, sollte es keinen Grund geben, eine Vermittlung zu verweigern. Der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen (BSD) in Berlin beklagt die Praxis der BA, keine Stellen zu vermitteln. "Die meisten Prostituierten arbeiten deshalb von vornherein auf freiberuflicher Basis", sagte Stephanie Klee, Sprecherin des BSD.

(Aktenzeichen: B 11 AL 11/08 R)

Quelle: AP

 
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