Tragischer Fall in Unterfranken vor Gericht Tote Teenager in Gartenlaube - Vater zeigt sich fassungslos

Würzburg · Sechs Teenager starben in einer Gartenlaube in Unterfranken an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Der angeklagte Besitzer des Häuschens hat sich jetzt vor Gericht umfassend zu den Hintergründen geäußert. Es geht um die Schuld des Mannes.

Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Andreas P. (M) betritt zu Prozessbeginn neben seinen Anwälten den Sitzungssaal im Landgericht Würzburg.

Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Andreas P. (M) betritt zu Prozessbeginn neben seinen Anwälten den Sitzungssaal im Landgericht Würzburg.

Foto: dpa, dka sab

"Nach wie vor bin ich fassungslos wie und warum das passieren konnte. Ich begreife das einfach nicht", ließ der 52-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Würzburg von seinem Verteidiger verlesen. "Ich will aber keine Schuld von mir weisen", las Strafverteidiger Hubertus Krause weiter vor.

Der Mann aus Arnstein steht wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung vor Gericht. In seiner Gartenlaube starben im Januar sechs Teenager an einer Kohlenmonoxidvergiftung, darunter zwei seiner eigenen Kinder.

Schuld war ein im Technikraum des Häuschens aufgestellter Stromgenerator, der nicht für Innenräume geeignet war. Der Anklageschrift zufolge soll der 52-Jährige zudem eine wackelige Abgasableitung gebastelt haben, die im Laufe des Abends zusammengebrochen war. Deshalb konnte sich das tödliche Gas unbemerkt in der Hütte verteilen.

Der Angeklagte sagte in seiner persönlichen Erklärung unter anderem, dass er die Abgasleitung extra fest installiert und vor dem Betrieb mehrfach erfolgreich getestet habe. Der neu gekaufte Generator sei bereits zu Silvester einwandfrei gelaufen.

Er selbst hatte die Toten am Morgen nach der Feier in der Laube entdeckt. Er habe zunächst angenommen, die jungen Leute hätten nur zu viel getrunken und würden deshalb noch schlafen. Erst Minuten später sei ihm klar geworden, dass "etwas Schreckliches passiert ist".

Das Gericht muss nun entscheiden, wie der Mann dafür zur Verantwortung gezogen werden muss. Sollten die Richter seine Schuld feststellen, können sie sowohl eine Geldstrafe als auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen.

Auf diesem Grundstück nahe Arnstein steht das Gartenhäuschen.

Auf diesem Grundstück nahe Arnstein steht das Gartenhäuschen.

Foto: dpa, bsc

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(csr)
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