Arzt-Bewertungsportal Jameda Bundesgerichtshof entscheidet erst Ende September

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am 20. Februar sein neues Urteil zu Arzt-Bewertungsportalen im Internet verkünden. Das teilte der BGH nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag mit.

 Die Kölner Dermatologin und Allergologin Astrid Eichhorn klagt in Karlsruhe. Auf das Urteil muss sie noch einen Monat warten.

Die Kölner Dermatologin und Allergologin Astrid Eichhorn klagt in Karlsruhe. Auf das Urteil muss sie noch einen Monat warten.

Foto: dpa, sab

Streitig war, ob solche Portale immer eine vollständige Liste aller Ärzte anbieten dürfen, oder ob Ärzte ihre Löschung verlangen können. (Az: VI ZR 30/17)

Im konkreten Fall verlangt eine Kölner Hautärztin von dem Bewertungsportal Jameda, ihr Profil komplett zu löschen. Anlass waren mehrere schlechte Bewertungen, deren Beanstandung durch die Ärztin erst nach Einschaltung eines Anwalts zur Löschung führte.

Besteht ein öffentliches Interesse?

Durch die Aufnahme in das Bewertungsportal sieht die Ärztin ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Dagegen argumentiert Jameda, nur "vollständige Arztlisten" würden dem Recht der Patienten auf freie Arztwahl gerecht.

In einem vergleichbaren Streit hatte der BGH 2014 Jameda bereits recht gegeben. Zwar greife die Speicherung der Daten in die Rechte der Ärzte ein, das große öffentliche Interesse an Bewertungsportalen wiege aber schwerer.

Nach einem weiteren Urteil aus 2016 müssen Bewertungsportale Beanstandungen von Ärzten aber ernsthaft prüfen und unfaire Kommentare gegebenenfalls löschen.

(AFP)
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