Asylunterkunft in Arnschwang Mann erstach Fünfjährigen wegen Ruhestörung

Arnschwang · Das Motiv für den tödlichen Angriff eines Asylbewerbers auf ein Kind in einer Flüchtlingsunterkunft in der Oberpfalz soll Ruhestörung gewesen sein. Dies hat die Mutter des Jungen ausgesagt.

 Der 41-jährige Asylbewerber wurde noch vor von der Polizei erschossen.

Der 41-jährige Asylbewerber wurde noch vor von der Polizei erschossen.

Foto: dpa, awe htf

Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Regensburg mit. Die Frau war bei der Tat am Samstag schwer verletzt worden. Nach ihren Angaben habe sich der 41-jährige Afghane durch die spielenden Kinder in seiner Ruhe gestört gefühlt. Deshalb habe er in Arnschwang (Kreis Cham) zunächst die Mutter und dann den Jungen angegriffen. Die 47-Jährige erlitt schwere Schnittverletzungen. Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter acht Schüsse auf den 41-Jährigen ab, der tödlich getroffen wurde. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Nothilfesituation der Beamten aus.

Der Mann war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel. Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz hätte der Mann abgeschoben werden sollen. Doch er hatte sich rechtlich dagegen gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen worden war. Als konvertierter Christ drohe ihm Gefahr in Afghanistan, erklärte er damals.

CSU will Konvertiten überprüfen lassen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert nun eine genaue Prüfung von zum Christentum konvertierten Asylbewerbern. Der Täter habe sich als Konvertit im Falle einer Abschiebung in sein Heimatland Afghanistan bedroht gesehen, sagte Herrmann in Erlangen. Es müsse geprüft werden, ob es weitere Fälle gebe, in denen jemand angebe, zum Christentum übergetreten zu sein.

Herrmann ergänzte: "Klar ist auch, dass wir sowohl von den Kirchen als auch vom Verwaltungsgericht erwarten, (...) dass sie sich sehr genau anschauen, ob einer wirklich zum Christentum übertritt - was ich hier im Einzelfall noch nicht beurteilen kann - oder ob es vorgeschoben sein könnte, nur um einer Abschiebung zu entgehen."

(felt/dpa)
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