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Prozess: Ballonfahrer und Landwirt streiten über Hühnereier

zuletzt aktualisiert: 27.03.2006 - 18:01

Osnabrück (rpo). Verhärtete Fronten: Vor dem Landgericht Osnabrück streiten ein Landwirt und ein Ballonflieger darum, welchen Einfluss ein Flug mit dem Heißluftballon auf die Legeleistung der Hühner hat.

Der 58-jährige Ballonfahrer fiel kopfüber aus dem Korb.  Foto: AP, AP
Der 58-jährige Ballonfahrer fiel kopfüber aus dem Korb. Foto: AP, AP

Mit einem Lächeln quittierte der Richter den Andrang im Gerichtssaal. Auch die Verteidigerin konnte sich ein Schmunzeln angesichts des großen öffentlichen Interesses nicht verkneifen. Denn seit Montag untersucht das Landgericht Osnabrück, ob ein Heißluftballon im Tiefflug rund 20.000 Legehennen aufscheuchte und damit die Legeleistung der Tiere beeinträchtigte.

Der Landwirt Hendrik-Jan Esschendal aus Wilsum in der Grafschaft Bentheim hat deswegen den Niederländer Franz Snijders verklagt. Durch den Stress sollen die Hühner rund 40 Prozent weniger Eier gelegt haben. Unter dem lauten Brausen des Propanbrenners sei der Heißluftballon am Abend des 10. Septembers über den Hof geflogen. "Wir haben plötzlich einen enormen Krach gehört", sagte Esschendal.

Auf Rügen kehrt wieder Ruhe ein.  Foto: AP, AP
Auf Rügen kehrt wieder Ruhe ein. Foto: AP, AP

Federvieh in Panik

Das Federvieh sei in Panik geraten. Die Hühner seien über einen zwei Meter hohen Zaun auf die Straße geflattert oder wollten in den Stall flüchten und prallten dabei gegen die Stallwand. "Wir haben den Zaun nicht mehr gesehen, das war nur eine Hühnerwand", sagte der Landwirt. Der Ballon sei in 50 bis 60 Meter Höhe über den Hof gefahren. Neun Tage später hätten die Hühner weniger gefressen und täglich rund 5000 Eier weniger gelegt.

Der Ballonfahrer sei später mit seiner Tochter auf den Hof gekommen und habe - bei einer Tasse Kaffee - zugegeben, dass er zu niedrig geflogen sei. Der Niederländer habe den Fall auch der Versicherung gemeldet, doch habe sich der Sachverständige sehr skeptisch gezeigt.

Der Ballonfahrer bestätigte mit Hilfe eines Dolmetschers den Vorfall. Doch habe er eine Höhe von 500 Fuß - also 140 bis 150 Meter - eingehalten und mit einem Höhenmesser kontrolliert. Ebenso habe er einen leiseren Flüsterbrenner eingesetzt, um die Höhe des Ballons zu halten. "Hätte ich den Hühnerstall früher gesehen, wäre ich höher gefahren", sagte er und betonte, dass er bereits 400 Flugstunden absolviert habe.

Über dem Hof Gas weggenommen 

Zwei Zeugen aus den Niederlanden, die im Ballon mitgefahren waren, schilderten ihre Sicht: Einer der Zeugen sagte, der Ballonfahrer habe eine Höhe von rund 150 Meter eingehalten. Jedoch berief er sich dabei auf Informationen des Beklagten. Dennoch sei "viel Luft" unter dem Ballon gewesen. Der zweite Zeuge sagte aus, er könne die Höhe nicht abschätzen, doch sei der Ballon "sehr hoch" geflogen. Der Ballonfahrer habe über dem Hühnerhof Gas weggenommen.

In einem zweiten Schritt wird nun zu klären sein, ob die Legeminderung der Hühner tatsächlich auf den Vorfall zurückzuführen ist. Bereits vor der Verhandlung argumentierte der Anwalt der Klägers, Detlef Rüger, dass Lärm Einfluss auf Tiere haben könne. Als Beispiel führte er einen Prozess an, bei dem zwei Kühe wegliefen, weil ein Ballonfahrer auf einer Kuhweide gelandet war. Bei diesem Prozess erstritt Rüger 10.000 Euro Schadenersatz.

Verteidigerin Doris Klüsener bezeichnete die Vorwürfe im Vorfeld der Verhandlung als "fantasievoll": Die Anzahl der Eier könne schwanken, zumal sich der Hühnerhof in seinem ersten Produktionsjahr befunden habe.

Ein ähnlich gelagerter Fall ereignete sich im Dezember 2005: Ein Straußenzüchter aus Brandenburg hatte die Bundesluftwaffe verklagt, weil eine Transportmaschine zu tief über seine Farm geflogen war. Sechs Tiere starben an einer tierärztlich attestierten "psychisch bedingten Muskelmagenverengung", drei gerieten in Panik und verletzten sich schwer. In einem Vergleich zahlte die Bundeswehr 5000 Euro Schadenersatz, der tatsächliche Effekt des Tiefflugs auf die Tiere blieb jedoch ungeklärt.

Der Vorsitzende Richter Stefan Perschke riet den Parteien, sich in den kommenden zwei Wochen außergerichtlich zu vergleichen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, soll es am 24. April einen gerichtlichen Beschluss geben.

Quelle: afp2

 
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