Grundsatzurteil erwartet BGH soll über Kuttenverbot für Rocker entscheiden

Karlsruhe · Mit dem Kuttenverbot von Rockern beschäftigt sich an diesem Donnerstag (9 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im konkreten Fall geht es darum, ob zwei Mitglieder der Bandidos in Nordrhein-Westfalen ihre Lederwesten - also Kutten - tragen dürfen.

Rocker in NRW: Die Chronik der Gewalt
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Rocker in der Region – Chronik der Gewalt

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Foto: dpa, Fredrik von Erichsen

Der Rechtsstreit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht um die Frage, ob Rocker die Westen noch anhaben dürfen, wenn einzelne Gruppierungen verboten sind (Az.: 3 StR 33/15). Der Ausgang des Verfahrens wird bundesweit mit Spannung erwartet. Ob der BGH schon am Donnerstag entscheidet, ist noch unklar.

Dem Rechtsstreit liegt der Fall zweier Bandidos aus Bochum und Unna zugrunde. Weil andere Bandidos-Gruppen - das "MC Chapter Aachen" und das "MC Probationary Chapter Neumünster" - verboten sind, sollten die Männer 600 Euro Strafe für das Tragen der Kutten zahlen. Das Bochumer Landgericht befand im vergangenen Oktober, dass das pauschale Kuttenverbot nicht rechtens ist. Die Ortsbezeichnungen Bochum und Unna unter dem traditionellen Bandidos-Symbol "Fat Mexican" (ein mit Machete und Colt bewaffneter Mexikaner) würden für eine klare Abgrenzung sorgen. Die beiden Männer könnten wegen ihrer Symbole nicht in "Sippenhaft" mit den verbotenen Bandidos-Vereinen in Aachen und Neumünster genommen werden.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft, die Revision beim BGH beantragte, kommt es hingegen nicht auf die Ortszusätze an. Entscheidend sei, dass das Bandidos-Symbol "Fat Mexican" überall zu sehen sei. Es könne nicht sein, dass ein Rocker "ein verbotenes Kennzeichen im Raum A verwenden darf und im Raum B nicht".

Die BGH-Entscheidung ist auch deshalb bedeutsam, weil das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg im April 2014 Symbole wie den stilisierten weißen Totenkopf der Hells Angels verboten hatte (Az. 1-31/13 und 1-20/13). Danach mussten Hells Angels in Deutschland immer häufiger mit Anzeigen rechnen, wenn sie ihren Schriftzug oder den geflügelten Totenkopf in der Öffentlichkeit tragen. Die meisten Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, gehen inzwischen strafrechtlich gegen das Zeigen der Zeichen vor.

"Wir wenden dieses Hamburger Urteil an", sagte ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. Sollte es nicht übertragbar sein, wäre das für Sicherheitsbehörden "sicher ein Rückschlag", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Das BGH-Urteil hat bundesweite Bedeutung."

Einzelne Mitglieder oder ganze Rockergruppen werden mit der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht. Immer wieder geht es um Drogen, Prostitution oder Waffen. Kuttenverbote sind aus Sicht von Sicherheitsbehörden ein Mittel, um den Rockern beizukommen.

(lnw)
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