Hells Angels und Bandidos Gericht könnte Rocker entwaffnen

Leipzig · Die kriminelle Rockerszene in Deutschland kämpft brutal um Macht und Einfluss. Nicht selten kommen dabei Schuss- und Stichwaffen zum Einsatz, da viele Rocker ganz legal Waffen besitzen dürfen. Am Mittwoch könnte damit Schluss sein.

Rockerclubs NRW: Bandidos, Hells Angels, Satudarah & Co.
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Rocker-Clubs in NRW: Daten und Fakten

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Er ist lokaler Präsident eines berüchtigten internationalen Rockerclubs und bis an die Zähne bewaffnet - bislang mit Billigung des Staates. Als Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten sind 13 Waffen auf seinen Namen registriert. Außerdem darf er mit behördlicher Genehmigung Sprengstoff besitzen. Aber an diesem Mittwoch droht dem Präsidenten der "Bandidos MC Regensburg" - stellvertretend für alle führenden Rocker von "Bandidos", "Hells Angels" und ähnlichen Clubs in Deutschland - die Abrüstung. Das Bundesverwaltungsgericht will darüber entscheiden, ob Rocker der einschlägig bekannten Clubs grundsätzlich ungeeignet sind, Waffen zu besitzen.

Kuttenverbot soll öffentliche Auftritte der Rocker eindämmen

Es wäre ein weiterer Schlag der Justiz gegen die Rockerszene, die in Deutschland ihre Rivalitäten in den vergangenen Jahren gehäuft blutig ausgetragen hat. Zuletzt hatte den Rockern das "Kuttenverbot" des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zu schaffen gemacht. Das Verbot der einschlägigen Rockersymbole erschwert seither dort, wo es angewendet wird, die martialischen Machtdemonstrationen der Clubs.

Der Fall des bayerischen Bandidos-Chefs hat bereits die Instanzen durchlaufen: Als das zuständige Landratsamt von der Rockerkarriere des Motorradladen-Besitzers erfuhr, widerrief es die Waffenbesitzkarten und die Sprengstoff-Erlaubnis. Die Behörde stützt sich auf einen Passus des Waffengesetzes, wonach in seinem Fall von einer Unzuverlässigkeit und einem Missbrauch der Waffen ausgegangen werden müsse.

Doch der Rocker-Präsident klagte und bekam zunächst auch Recht: Das Verwaltungsgericht Regensburg hob die Entscheidung der Waffenbehörde auf. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Bayerns wendete sich dann aber das Blatt: Bandidos-Mitglieder bewegten sich in einem kriminellen Umfeld, in dem typische Delikte der Organisierten Kriminalität begangen würden. Damit sei zumindest das Führungspersonal der Rockerclubs als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen, auch wenn der Betroffene selbst und sein Chapter oder Charter strafrechtlich unbelastet sind.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht will der Rocker das Urteil nun als Kläger zu seinen Gunsten wenden. Zuletzt hatte das Gericht 2009 in einem ähnlichen Fall gegen den Waffenbesitzer entschieden, als ein Rechtsextremist gegen den Entzug seines Waffenscheins geklagt hatte: Der ehemalige Vorsitzende der DVU hatte argumentiert, dass er einer zugelassenen Partei angehöre - doch das Parteien-Privileg nützte ihm in Leipzig nichts.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hofft auf ein generelles Waffenbesitzverbot für die Rocker: "Das wäre sehr wünschenswert. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ein solcher Mensch Waffen besitzen sollte", sagt der Vize-Bundesvorsitzende Ulf Küch. "Das ist zu gefährlich, schließlich stellen sich diese Rocker als "Outlaws" (Gesetzlose) ausdrücklich außerhalb unserer Rechtsordnung."

Das Problem des illegalen Waffenbesitzes der Rocker werden die Bundesrichter in Leipzig am Mittwoch nicht lösen können. Immer wieder waren bei Razzien in den vergangenen Jahren enorme Arsenale entdeckt worden: In Düsseldorf beschlagnahmte die Polizei beim Verbot des dortigen Hells-Angels-Chapters 1999 Sprengstoff und 35 Waffen, die zum Teil in unterirdischen Depots auf dem Vereinsgelände versteckt waren. Seither wurden größere Waffendepots, die den einschlägigen Rockergruppen zugerechnet wurden, auch in Flensburg, Rottweil, Rastatt, Cottbus, Mecklenburg-Vorpommern, Südniedersachsen sowie Bayern ausgehoben.

(dpa)
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