Mobilitätsgarantie in Nordrhein-Westfalen: Bei Bus-Verspätungen gibt es Taxigeld
VON SEBASTIAN KUNIGKEIT - zuletzt aktualisiert: 02.01.2010 - 11:20(RP). Bei Verspätungen im Nahverkehr gelten seit Freitag in ganz Nordrhein-Westfalen die gleichen Regeln für Erstattungen. Grund ist die sogenannte Mobilitätsgarantie, auf die sich neun Verkehrsverbünde und -betriebe verständigt haben. Sie macht es Nutzern von Bus und Bahn leichter, trotz Verspätung oder Zugausfall ohne Mehrkosten an ihr Ziel zu gelangen.
Kommt ein Bus oder eine Bahn mehr als zwanzig Minuten zu spät, können Fahrgäste nun in ganz NRW kostenlos auf einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) umsteigen oder ein Taxi nehmen. Die Kosten für einen Fernzug werden komplett erstattet, Taxikosten bis 20 Euro.
Voraussetzung ist, dass es keine alternative Nahverkehrs-Verbindung gibt. Die Fahrgäste müssen den Fernverkehrszuschlag bzw. das Taxi zunächst aus der eigenen Tasche bezahlen und bekommen das Geld anschließend zurück. Dazu müssen sie einen Antrag ausfüllen und diesen mit den entsprechenden Belegen bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, das die Verspätung verursacht hat.
Ausgenommen sind Verspätungen aufgrund von Streiks, Unwettern, Naturgewalten oder Bombendrohungen. Die Mobilitätsgarantie gilt für alle neun Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie für den NRW-Tarif. Auch im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist sie mit dem neuen Jahr in Kraft getreten.
Sie schließt eine Lücke im Fahrgastrecht. Seit vergangenem Sommer sind Erstattungen im Fernverkehr einheitlich geregelt, im Nahverkehr hatte aber weiterhin jeder Verkehrsverbund seine eigenen Bestimmungen. NRW ist das erste Bundesland, in dem die Erstattung landesweit geregelt ist.
Erstattungsformular Den Antrag auf Erstattung gibt es in den Geschäftsstellen der Verkehrsbetriebe oder im Internet: www.nahverkehr.nrw.de
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