kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
         
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

Foltermord in JVA Siegburg: Bekommt der Haupttäter lebenslänglich?

zuletzt aktualisiert: 20.04.2009 - 12:17

Siegburg/Bonn (RPO). Rund zweieinhalb Jahre nach dem brutalen Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg beschäftigt das Kapitalverbrechen erneut das Landgericht Bonn. Die 2. Große Strafkammer prüft ab Freitag, ob gegen den Haupttäter Pascal I. eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung "unter Vorbehalt" zu verhängen ist.

Der Zellengang des Hauses 1 in der JVA Siegburg: In Zelle 104 entschieden die drei Angeklagten, Hermann H. "wegzuhängen".  Foto: RPO
Der Zellengang des Hauses 1 in der JVA Siegburg: In Zelle 104 entschieden die drei Angeklagten, Hermann H. "wegzuhängen". Foto: RPO

Der Angeklagte war im Oktober 2007 wegen der Tat zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist im vergangenen Jahr vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilweise aufgehoben worden. Dabei blieb der Schuldspruch unbeanstandet, so dass es in der neuen Hauptverhandlung nur noch um die Höhe der Strafe geht.

Das Landgericht Bonn hatte den zum Tatzeitpunkt 19-Jährigen unter anderem wegen Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden. Er und zwei Mitangeklagte hatten in dem Prozess gestanden, im November 2006 einen 20-jährigen Zellengenossen über Stunden gequält, sexuell missbraucht und schließlich an einer Tür erhängt zu haben. Die beiden Mitangeklagten, die zur Tatzeit 17 und 20 Jahre alt waren, erhielten 10 Jahre Jugendhaft und 14 Jahre Haft. Ihre Urteile sind inzwischen rechtskräftig.

Die Karlsruher Richter stellten fest, dass im Fall von Pascal I. der Verzicht auf eine lebenslange Freiheitsstrafe vom Landgericht nicht hinreichend begründet wurde. Sie entschieden außerdem, dass bei dem Angeklagten die formalen Voraussetzungen für eine Anordnung der "Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt" vorliegen.

Anlässlich des Foltermordes hatte sich der BGH erstmals mit der Frage befasst, welche Voraussetzungen für die Verhängung der Sicherungsverwahrung bei einem Heranwachsenden erforderlich sind. Für die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen ist dies unter Vorbehalt seit 2004 grundsätzlich möglich. Der BGH entschied, dass die Begehung von zwei schweren Straftaten wie Mord und Vergewaltigung ausreicht, auch wenn ein Angeklagter nicht wegen vergleichbar schwerer Delikte vorbestraft ist.

Weitere Grundvoraussetzung für die vorbehaltliche Anordnung von Sicherungsverwahrung ist, dass ein Täter als allgemeingefährlich gilt. Dies muss allerdings nochmals von einem Sachverständigen und einem Richter überprüft werden, nachdem ein Verurteilter seine Strafe abgesessen hat und theoretisch auf freien Fuß kommen könnte. Wird die Gefährlichkeit auch dann noch bejaht, muss der Täter auch nach Verbüßung seiner Strafe im Gefängnis bleiben.

Mit Blick auf die zeitlich befristete Freiheitsstrafe im Fall Siegburg hatte der BGH zwar festgestellt, dass bei Heranwachsenden wegen einer erwünschten Wiedereingliederung in die Gesellschaft der "Sühnezweck" nicht überbewertet werden darf. Bei Pascal I. liege aber eine "ausgereifte dissoziale Persönlichkeitsstruktur" vor. Nur ein "Hoffnungsschimmer" auf eine Resozialisierung reiche nicht aus.

Bei der Tötung des 20-jährigen Hermann H. hatte das Bonner Landgericht drei Mordmerkmale als gegeben gesehen. Die Tat sei besonders grausam gewesen, sie habe zur Verdeckung der Misshandlungen gedient und sei aus niederen Beweggründen erfolgt.

Ein eindeutiges Motiv für das Verbrechen vermochte die Kammer damals nicht zu erkennen. Fest stehe lediglich, dass sich die Täter von dem vorgetäuschten Selbstmord eine vorzeitige Haftentlassung erhofft hatten. Diese werde gewährt, wenn Strafgefangene durch den Suizid eines Zellengenossen psychisch beeinträchtigt werden. Tatsächlich hatten die Angeklagten in ihren ersten Vernehmungen nach dem Auffinden des Toten psychische Störungen simuliert. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts hatte den drei jungen Männern damals "eine gefühllose und mitleidlose Gesinnung" attestiert. Ihre Tat sei ein Verbrechen auf "unterster sittlicher Stufe".

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn hat für die neue Hauptverhandlung zunächst fünf Prozesstage angesetzt. Mit einem Urteil wird für Anfang Mai gerechnet.

Quelle: DDP

 
weitere Artikel
 
Links zu diesem Artikel
 

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
Mutmaßlicher Düsseldorfer NSU-Helfer frei

Haftbefehl gegen Carsten S. aufgehoben

Mutmaßlicher Düsseldorfer NSU-Helfer frei

Die Bundesanwaltschaft hat zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ... mehr 

26-jähriger Mann in Dorsten festgenommen

Drei Wochen nach Schüssen auf Ex-Freundin

26-jähriger Mann in Dorsten festgenommen

Knapp drei Wochen nach lebensgefährlichen Schüssen auf eine 24-Jährige im niedersächsischen ... mehr 

mehr Panorama
Aus der Region

Haftbefehl gegen Carsten S. aufgehoben

Mutmaßlicher Düsseldorfer NSU-Helfer frei

Drei Wochen nach Schüssen auf Ex-Freundin

26-jähriger Mann in Dorsten festgenommen

Energiewende macht Elektrizität teuer

200.000 Hartz-IV-Empfänger ohne Strom

Tragischer Unfall am Bahnhof

Reisende von Wasserschlauch erschlagen

Videos

Video

Grefrather Eisbahn wird zur Filmkulisse

Die Schlittschuhläufer laufen eine Runde nach der anderen. Auf der Außenbahn des Grefrather Eisstadions ist dieses Mal alles etwas anders . ... mehr 

V.I.P Duisburg:"Der Checker" - von Vivien Daberkow

Sie kennen es mittlerweile alle. Casting-Shows gibt es noch und nöcher. Die Teilnehmer überschwemmen in der Hoffnung auf den ganz ... mehr 

Mehr Panorama Deutschland
Haftprüfung beim BGH

Haftbefehl gegen Carsten S. aufgehoben

Mutmaßlicher Düsseldorfer NSU-Helfer frei

Die Bundesanwaltschaft hat zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) freigelassen. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden. mehr

 

Drei Wochen nach Schüssen auf Ex-Freundin

26-jähriger Mann in Dorsten festgenommen

 

Energiewende macht Elektrizität teuer

200.000 Hartz-IV-Empfänger ohne Strom

 

Tragischer Unfall am Bahnhof

Reisende von Wasserschlauch erschlagen

 

"Auszehrung und Flüssigkeitsmangel"

Kleinkind stirbt an Verwahrlosung

 

Gewaltverbrechen in Bottrop

Bandidos-Rocker in Waldstück erschossen

Top-Services
 
Mehr Panorama
Wieder erschüttert ein schweres Erdbeben Italien
Wieder erschüttert ein schweres Erdbeben Italien
Bei einem heftigen Erdbeben in Norditalien sind .. mehr 
 
Wieder erschüttert ein schweres Erdbeben Italien
Wieder erschüttert ein schweres Erdbeben Italien
Bei einem heftigen Erdbeben in Norditalien sind ..
mehr 
Süßes Elefantenmädchen spielt Fußball wie ein Profi
Süßes Elefantenmädchen spielt Fußball wie ein Profi
Wer braucht schon Robben, Beckham, Ballack und ..
mehr 
Bilder des Tages
Bilder des Tages
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Hier ..
mehr 
Groß-Razzia gegen Hells Angels in Norddeutschland
Groß-Razzia gegen Hells Angels in Norddeutschland
Mit einem Großaufgebot sind Staatsanwaltschaft ..
mehr 
Gasexplosion zerstört Haus in Bremerhaven
Gasexplosion zerstört Haus in Bremerhaven
Bei einer Gasexplosion in Bremerhaven ist ein ..
mehr 
Red Bull Flugtag: Tollkühne Piloten in fliegenden Kisten
Red Bull Flugtag: Tollkühne Piloten in fliegenden Kisten
Hobby-Piloten werfen sich am Pfingstmontag mit ..
mehr 
Deutsches Mädchen in Bosnien als Sklavin gehalten
Deutsches Mädchen in Bosnien als Sklavin gehalten
In Bosnien ist ein deutsches Mädchen acht Jahre ..
mehr 
Die schönsten Balkone unserer Leser
Die schönsten Balkone unserer Leser
Wir hatten unsere Leser gebeten, uns Bilder ..
mehr