Berlin-Kreuzberg Zwei Verletzte bei illegalem Autorennen

Berlin · In Berlin sind zwei unbeteiligte Autofahrer bei einem illegalen Autorennen verletzt worden. Es entstand ein großer Sachschaden. Zwei beteiligte Fahrer konnten zunächst flüchten.

Berlin-Kreuzberg - zwei Verletzte und großer Schaden nach illegalem Autorennen
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Foto: dpa, pdz sab

Wie Zeugen der Polizei berichteten, sollen zwei Autos am Mittwochabend gegen 22 Uhr im Stadtteil Kreuzberg eine Straße entlang gerast sein.

Einer der Raser konnte offenbar nicht mehr rechtzeitig bremsen, als ein vorausfahrender Autofahrer wenden wollte. Sein Auto erfasste den Wagen des vorausfahrenden 35-Jährigen, prallte gegen ein Absperrgitter und schließlich gegen einen weiteren Pkw, der auf der rechten Spur stand.

Das stehende Fahrzeug wurde in parkende Autos gedrückt, der 55-jährige Insasse leicht verletzt. Insgesamt wurden acht Fahrzeuge zum Teil schwer beschädigt.

Das Auto des 35-Jährigen kam ins Schleudern, der Mann wurde ebenfalls leicht verletzt. Der mutmaßliche Raser ließ den Angaben zufolge sein Auto am Unfallort stehen und konnte zu Fuß flüchten.

Die "B.Z." berichtete, dass sich ein Beifahrer ebenfalls aus dem Staub machte, zwei hinten mitfahrende Frauen jedoch am Unfallort blieben. Dies bestätigte ein Polizeisprecher am Morgen zunächst nicht. Der zweite Raser entkam mit seinem Auto unerkannt.

"Die Trümmerteile lagen knapp über 100 Meter verteilt auf der Fahrbahn", sagte ein Polizeisprecher. Der Halter des Raser-Autos wurde von der Polizei gefunden und befragt - bislang sei aber unklar, ob er auch der Fahrer war.

Immer wieder werden bei illegalen Autorennen Unbeteiligte verletzt. Im Februar dieses Jahres wurden zwei Angeklagte erstmals wegen Mordes verurteilt. Die beiden Männer hatten im Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Berliner Kaufhauses KaDeWe verursacht.

Einer der Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Wie am Mittwoch mitgeteilt wurde, prüft der Bundesgerichtshof dieses Urteil. Die beiden Verurteilten waren nach dem Urteil des Berliner Landgerichts in Revision gegangen.

Anmerkung der Redaktion: Normalerweise lassen wir Blaulicht-Meldungen nicht kommentieren, aber bei diesem Artikel hatten wir aus Versehen das Kommentarfeld geöffnet. Zur Transparenz lassen wir die Kommentare stehen, haben die Diskussion aber inzwischen geschlossen.

(csr)
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