Berliner Bezirksamt Während der Arbeit "Mein Kampf" gelesen — Mitarbeiter gekündigt

Berlin · Der Mitarbeiter eines Berliner Bezirksamtes hatte während der Arbeit eine Originalausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf gelesen. Das Land Berlin kündigte sofort, der Mann klagte gegen seinen Rauswurf.

 Eine Ausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf".

Eine Ausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf".

Foto: dpa, mbk kde shp

Der Mitarbeiter hatte die Originalausgabe während seiner Arbeitszeit im Pausenraum eines Dienstgebäudes gelesen. Auf dem Buchdeckel war ein Hakenkreuz eingeprägt. Das Land Berlin kündigte den Mann sofort ohne eine Mahnung. Darum hatte der Mitarbeiter geklagt. Nun entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Kündigung rechtswirksam ist.

Das Land müsse diese schwerwiegende Verfehlung nicht erst abmahnen, sondern könne dafür gleich eine ordentliche Kündigung aussprechen, urteilten die Richter. "Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten."

Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen. Das Landesarbeitsgericht ließ eine Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zu.

(veke)
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