Berlin Zwei Jahre und elf Monate Haft für U-Bahn-Treter

Das Landgericht Berlin hat den U-Bahn-Treter vom Neuköllner U-Bahnhof Hermannstraße zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Svetoslav S. sei der gefährlichen Körperverletzung sowie in einem getrennten Fall der exhibtionistischen Handlung schuldig, erklärte das Gericht am Donnerstag.

 Der Angeklagte vor Gericht.

Der Angeklagte vor Gericht.

Foto: dpa, pdz vge fux

Zuvor hatte ein Experte vor Gericht dargelegt, dass der Täter unter anderem unter einer hirnorganischen Störung leidet. Der Experte erklärte am Donnerstag vor dem Landgericht, eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit des 28-Jährigen sei nicht auszuschließen. Mehrere Faktoren wie eine bei dem Angeklagten vorliegende hirnorganische Störung nach einem Autounfall vor einigen Jahren sowie ein Missbrauch von Alkohol und Drogen hätten zu der Diagnose geführt.

Der Angeklagte hatte eine 26 Jahre alte Studentin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinuntergestoßen. Der Angriff im Oktober 2016 im U-Bahnhof Hermannstraße hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der aus Bulgarien stammende Täter hatte im Prozess gestanden und um Entschuldigung gebeten. Bei der Tat will er berauscht gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. "Es war ein heimtückischer Angriff", befand die Anklage. Der 28-jährige Svetoslav S. sei der gefährlichen Körperverletzung und in einem anderen Fall zudem exhibitionistischer Handlungen schuldig. Die Verteidigung des 28-Jährigen hatte eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren plädiert.

(felt/dpa/AFP)
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