Fall Sürücü Berliner Ehrenmord kommt vor Bundesgerichtshof

Berlin (RPO). Der "Berliner Ehrenmord" an der jungen Türkin Hatun Sürücü hat im Herbst 2005 deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Der jüngste Bruder wurde zu einer Jugendstrafe von knapp zehn Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft vermutete eine Absprache und legte Revision ein. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof mit der Sache befassen.

 Der Streit um den kleinen Sohn Hatun Sürücüs geht weiter.

Der Streit um den kleinen Sohn Hatun Sürücüs geht weiter.

Foto: ddp, ddp

Das Leipziger Höchstgericht wird sich nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" am 28. August befassen. Wegen des Mordes im Jahr 2005 war der jüngste Bruder des Opfers ein Jahr später zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die beiden älteren Brüder waren aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des gemeinsamen heimtückischen Mordes freigesprochen worden.

Die 23-Jährige, die sich dem rigiden islamischen Lebensstil der Familie entzogen hatte, war im Ortsteil Tempelhof am 7. Februar 2005 auf offener Straße erschossen worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden älteren Brüder tiefer in der Tat verstrickt sind, als im Urteil des Landgerichts von 2006 deutlich wurde. Einer soll die Waffe beschafft und der andere den Schützen zum Tatort begleitet haben. Die Verhandlung in Leipzig ist öffentlich.

(ap)
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