Nach "Regeln der ärztlichen Kunst" Beschneidung soll laut Gesetzentwurf erlaubt werden

Karlsruhe · Die Bundesregierung will am kommenden Mittwoch einen Gesetzentwurf zu Beschneidung von Jungen auf dem Weg bringen. Die Neuregelung soll nach einem umstrittenen Urteil des Kölner Landgerichts insbesondere Ärzten Rechtssicherheit bei der Vorhautentfernung aus religiösen Gründen bringen.

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
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Die Diskussion über das Für und Wider der Beschneidungspraxis dürfte damit aber nicht beendet sein. Wir beantworten Fragen zum Thema:

Was steht in dem Gesetzentwurf?

Die Beschneidung von Jungen soll zulässig sein, wenn sie "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt" wird. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säugling auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, "wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind". Weil nicht notwendige Eingriffe "an einem gesunden Körper" besonders "rechtfertigungsbedürftig" seien, müssen Ärzte künftig Eltern intensiv über die Risiken des Eingriffs aufklären.

Warum wurde die Neuregelung notwendig?

Die Neuregelung soll die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen. Das Gericht hatte im Mai Beschneidungen von Jungen aus rein religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. Die Entscheidung war von jüdischen und muslimischen Verbänden scharf kritisiert worden. Der Bundestag hatte daher im Juli mit breiter Mehrheit einen Antrag angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll.

Wie wird die Rechtmäßigkeit von Beschneidungen begründet?

Die Bundesregierung verweist wie jüdische und muslimische Verbände auf den Hintergrund religiöser Beschneidungen: Im Judentum sei sie "als bindendes Gebot von höchster Bedeutung" und "zentraler Bestandteil der jüdischen Identität". Auch im Islam gelte die Beschneidung als Pflicht. Juristisch wird auf den Vorrang des elterlichen Sorgerechts verwiesen: Laut Grundgesetz seien Pflege und Erziehung der Kinder das "primäre Recht der Eltern". Sie dürften deshalb ihre Kinder "grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen" erziehen und ihnen Überzeugungen in Glaubensfragen vermitteln.

Was setzen Kritiker dem entgegen?

Juristen wie der Rechtsgelehrte Reinhard Merkel aber auch Kinderarztverbände sind der Ansicht, dass das Selbstbestimmungsrecht und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit einen höheren Stellenwert hätten als das Recht der Eltern auf Erziehung. Merkel verweist darauf, dass Eltern vor allem dem "Wohl des Kindes" verpflichtet seien. Eine vorsätzliche Verletzung des Kindes sei deshalb unzulässig. Nach Auffassung der Deutschen Kinderhilfe verstößt eine Beschneidung gegen das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung.

Darf die Beschneidung auch ohne Betäubung erfolgen?

Da Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden muss, ist laut Gesetzesentwurf "eine Betäubung" oder "Schmerzbehandlung" nötig, um "möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen". Möglich seien eine örtliche Betäubung mit einer Spritze oder die Verwendung einer betäubenden Salbe. Kritikern zufolge ist eine ausreichende Betäubung mit einer Salbe aber schwierig. Sie stützen sich auf eine Studie, wonach derartige Cremes in mehr als 90 Prozent keine ausreichende Wirkung gehabt hatten. Spezielle Teilnarkosen per Injektion dürfen nur ausgebildete Anästhesisten vornehmen.

(AFP)
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