Rechtfertigungen zurückgewiesen: Bewährung für Anne-Frank-Buchverbrennung
zuletzt aktualisiert: 08.03.2007 - 15:50Magdeburg (RPO). Das Amtsgericht Schönebeck hat fünf Männer zu neunmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie ein Exemplar des Tagebuchs der Anne Frank rituell verbrannt hatten. Der Richter hatte die Rechtfertigungen der Angeklagten als unglaubwürdig zurückgewiesen.
Der Beweisaufnahme zufolge hatten die 24- bis 29-jährigen Angeklagten bei einer Sonnenwend-Feier im sachsen-anhaltischen Pretzien am 24. Juni vergangenen Jahres die nationalsozialistische Gewaltherrschaft verherrlicht. Sie hätten die Verfolgung europäischer Juden im Dritten Reich verharmlost beziehungsweise geleugnet.
Bei der Bücherverbrennung sei eindeutig neonazistischer und nationalsozialistischer Wortschatz verwendet worden. Dies hätte das Schicksal Anne Franks und mit ihr sämtliche Opfer ehemaliger Konzentrationslager des NS-Regimes verhöhnt.
Man wollte "etwas Artfremdes dem Feuer übergeben", hatten die Initiatoren der Feier vor der Tat angekündigt, nämlich das Tagebuch und eine US-Flagge. Der Angeklagte Lars K., der das Tagebuch ins Feuer geworfen hatte, hatte im Prozess ausgesagt, das Tagebuch habe auch ihn betroffen gemacht.
Er habe es nicht ins Feuer geworfen, um das Schicksal des Mädchens zu verharmlosen, sondern weil er sich symbolisch von einem "bösen Kapitel" der deutschen Geschichte befreien wolle. Das sei "gründlich schief gegangen", das Missverständnis tue ihm unendlich leid.
"Düstere Inszenierung"
"Das nehme ich Ihnen nicht ab", sagte Richter Eicke Bruns in der Urteilsbegründung: Die ganze Geschichte sei inszeniert und ein Ritual gewesen. Auch Staatsanwalt Arnold Murra sprach von einer "düsteren Inszenierung". Nichts sei dem Zufall überlassen worden. Nach einem gemeinsamen Plan seien nach einer Tanzveranstaltung vor 60 bis 70 Zuschauern unter anderem deutsche Jugend und deutsches Blut beschworen worden.
"Ganz bewusst sei das Tagebuch der Anne Frank gewählt - als Symbol des Schicksals des jüdisches Volkes im Dritten Reich", urteilte Richter Bruns. Das sei ein "Akt der kulturellen Barbarei" gewesen. "Zudem haben Sie damit den öffentlichen Frieden in Ihren Dorf zerstört", warf er den jungen Männern vor.
Er hätte sich nie denken können, als Richter einmal über eine Buchverbrennung verhandeln zu müssen. Die Angeklagte hätten in der Bundesrepublik Rechtsgeschichte geschrieben. "Aber von Ihnen wird die Geschichte nicht umgeschrieben", fügte er hinzu.
Die Sonnenwendfeier in Pretzien hatte weit über die Grenzen von Sachsen-Anhalt Wellen geschlagen. Der Prozess vor dem Amtsgericht Schönebeck wurde aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg verhandelt.
Die verurteilten jungen Männer müssen, abgesehen von ihrer Bewährungsstrafe, nach dem Urteil Geldstrafen zwischen 1.300 bis 2.220 Euro zahlen. Ihre Bewährungszeit soll drei Jahre dauern.
Das Gericht folgte damit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Bewährungsstrafen zwischen sieben und zwölf Monaten beziehungsweise zwei Freisprüche aus Mangel an Beweisen gefordert hatte.
Die Verteidiger hatten jeweils auf Freispruch für ihre Mandanten plädiert. Zwei weitere Angeklagte wurden tatsächlich freigesprochen.
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