Wegen Untreue Bewährungsstrafe für Ex-Minister Funke

Oldenburg · Wegen Untreue ist der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldstrafe über 10.000 Euro zahlen, wie das Landgericht Oldenburg am Freitag urteilte.

Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker aus Varel im Landkreis Friesland das Gehalt des ehemaligen Geschäftsführers eines regionalen Wasserverbandes eigenmächtig erhöhte.

Funke war Vorsteher des Verbandes. Freigesprochen wurde 66-Jährige vom Vorwurf, er habe sich bewusst seine Silberhochzeitsfeier bezahlen lassen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gefordert hatte.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der mitangeklagte ehemaligen Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV), Hans-Peter B., wurde zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Horst Kießler sagte, es habe keine Absprache zwischen Funke und dem Geschäftsführer gegeben, dass die Feier vom Verband gezahlt werden sollte. Vielmehr sei B. selbst auf die Idee gekommen.

Als Funkes Ehefrau die Rechnung anforderte, sei das Ehepaar überrascht gewesen, dass sie bereits beglichen worden sei. Deshalb sei Funke in dem Anklagepunkt freizusprechen, der Geschäftsführer aber nicht. Ein Schaden sei nicht entstanden, da Funke die 8.000 Euro bereits zurückgezahlt habe.

90.000 Euro Schaden entstanden

Verurteilt wurde der ehemalige SPD-Politiker aber, weil er als früherer OOWV-Vorsteher eigenmächtig das Gehalt des Ex-Geschäftsführers B. von 117.000 Euro netto auf 270.000 Euro brutto erhöhte. In einem einstimmigen Beschluss des Vorstands sei das Jahresgehalt auf 117.000 Euro netto festgelegt worden, sagte der Vorsitzende Richter.

Dies entspreche einem Bruttojahreslohn von knapp 200.000 Euro, also 70.000 Euro weniger als von Funke eigenmächtig festgesetzt. Das Gericht geht von einem entstandenen Schaden von 90.000 Euro für eineinhalb Jahre aus.

Der Richter betonte, Funke habe vorsätzlich gehandelt, er selbst sei aber nicht der "Bereicherte". Er habe gewusst, dass das Bruttogehalt nicht dem vereinbarten Nettogehalt entsprach. Das Gericht habe bei der Strafzumessung zudem berücksichtigt, dass der OOWV eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, der es nicht um eine Gewinnerzielung gehe. "Das ist was Besonderes. Die Bürger vertrauen darauf, dass es da ordentlich läuft", sagte Kießler.

Funke sagte im Anschluss an das Urteil, er sei "froh" über den Freispruch in Bezug auf die Silberhochzeitsfeier. Zudem verwies er darauf, dass der Richter ihm bescheinigt habe, sich nicht bereichert zu haben. Er habe bereits in seinem Schlusswort vor Gericht eingeräumt, Fehler gemacht zu haben. Dahinter habe aber "kein Unrechtsgedanken" gesteckt, betonte Funke. Sein Verteidiger kündigte an, Revision zu beantragen.

Funke war von 1998 bis 2001 Bundeslandwirtschaftsminister im Kabinett von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und zuvor acht Jahre lang niedersächsischer Landwirtschaftsminister. Im Zuge der Affäre war er 2011 aus der SPD ausgetreten, zuvor war ihm mit einem Parteiausschlussverfahren gedroht worden.

(APD)
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