Urteil: Totschlag Bewährungsstrafe für Polizist nach tödlichen Schüssen

Neuruppin (RPO). Ein Berliner Polizist ist wegen der tödlichen Schüsse auf einen Kleinkriminellen im brandenburgischen Schönfließ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach den 36-Jährigen am Samstag des Totschlages schuldig.

Zwei mitangeklagte Kollegen wurden wegen versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen von jeweils 120 Tagessätzen verurteilt. Bei der Urteilsverkündung kam es durch Angehörige des Opfers zu Tumulten im Gerichtssaal.

Dem Hauptangeklagten war zur Last gelegt worden, in der Silvesternacht 2008 in Schönfließ während einer missglückten Festnahme des 26-jährigen Dennis J. achtmal auf den unbewaffneten Kleinkriminellen geschossen zu haben. Der Polizist schwieg zu den Vorwürfen. Er hatte lediglich zu Beginn des Prozesses durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen lassen, in der er auf einer Notwehrsituation beharrte.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die acht Schüsse des Polizisten seien nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig gewesen, hatte der Anklagevertreter begründet. Für die beiden mitangeklagten Polizisten forderte er jeweils Haftstrafen von neun Monaten auf Bewährung wegen versuchter Strafvereitelung. Sie hatten behauptet, von den Schüssen des Kollegen nichts mitbekommen zu haben. Die Verteidiger forderten dagegen Freisprüche für ihre Mandanten.

(DDP/jre)
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