Notlandung auf A 52: Bewährungsstrafe gegen Piloten bestätigt
zuletzt aktualisiert: 01.02.2008 - 15:20Essen (RPO). Die Strafe gegen den Piloten des Kleinflugzeuges, der seine Maschine im November 2006 zu einer Notlandung auf der Autobahn 52 absetzte, bleibt bestehen. Der heute 47-Jährige zog den Antrag auf Berufung vor dem Landgericht Essen am Freitag zurück. Damit bleibt es bei der Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung.
Der Mann war im Juli 2007 vom Amtsgericht Essen wegen fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu der Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese Entscheidung wollte der Pilot zunächst nicht akzeptieren und legte daher Berufung gegen das Urteil ein.
Bei der durch Spritmangel verursachten Notlandung war es zu einer Massenkarambolage auf der Autobahn gekommen. Die beiden weiblichen Fluggäste erlitten Knochenbrüche. Fünf weitere Personen, darunter der Pilot, wurden leicht verletzt.
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