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Strafhöhe muss neu verhandelt werden BGH hebt Urteil gegen Prinz von Anhalt auf

Augsburg/Karlsruhe · Der Prozess gegen Nachtclubbesitzer Marcus Prinz von Anhalt (49) wegen Steuerhinterziehung muss in Augsburg neu aufgerollt werden.

 Marcus Prinz von Anhalt kann auf eine Änderung seines Straßmaßes hoffen.

Marcus Prinz von Anhalt kann auf eine Änderung seines Straßmaßes hoffen.

Foto: dpa, kjh sja

Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Verurteilung zu vier Jahren Gefängnis aufgehoben, bestätigte am Montag ein Sprecher des Augsburger Landgerichtes. Zunächst hatte die "Augsburger Allgemeine" über die erfolgreiche Revision berichtet. Das Landgericht hatte den selbst ernannten "Protz-Prinzen" Anfang 2015 wegen Steuerhinterziehung von mehr als 800.000 Euro verurteilt, weil er seine sechs Luxusautos von der Steuer abgesetzt hatte. In dem neuen Prozess wird es allerdings nicht um die Verurteilung als solche gehen, der BGH hat nur die Strafhöhe moniert.

Die Karlsruher Richter seien der Ansicht, bei der Bewertung der Autos müsse ein gewisser betrieblicher Anteil berücksichtigt werden, erklärte Augsburgs Gerichtssprecher Claus Pätzel. "Dadurch würde sich die Höhe des Steuerschadens reduzieren."

Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt, seinen adelig klingenden Namen hatte er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. Im Sommer 2015 wurde er in Augsburg auch wegen Beleidigung eines Staatsanwalts zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt.

(felt/dpa)
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