BGH-Urteil zu Kindermörder Gericht muss Sicherungsverwahrung für Silvio S. erneut prüfen

Leipzig · Der Mörder der beiden Jungen Elias und Mohamed kommt möglicherweise doch in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Landgericht Potsdam die Gefährlichkeit des Mannes erneut prüfen muss.

 Silvio S. im Landgericht Potsdam (Archiv).

Silvio S. im Landgericht Potsdam (Archiv).

Foto: dpa, rhi vfd fux

Die grundsätzlich unbefristete Sicherungsverwahrung ist das schärfste Mittel, um die Gesellschaft vor besonderes gefährlichen Straftätern zu schützen. Silvio S. hatte den sechs Jahre alten Elias und den vierjährigen Mohamed angelockt, missbraucht und getötet. 2015 wurde der damals 32-Jährige, der isoliert lebte, gefasst.

Das Landgericht Potsdam verurteilte Silvio S. wegen Mordes und Kindermissbrauchs zu lebenslanger Haft. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung erschwert. Die Sicherungsverwahrung lehnten sie jedoch ab. Ein Gutachter hatte ihm keinen Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten bescheinigt.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, der der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig nun folgte. Das Potsdamer Gericht habe Fehler bei der Gesamtwürdigung gemacht, sagte der Vorsitzende Richter. Weder habe es die rasche Folge der beiden Morde ausreichend gewichtet, noch die menschenverachtende Weise, in der die Taten begangen worden seien.

Aktenzeichen 5 StR 8/17

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort