Wegweisendes BGH-Urteil Richter erkennen schwules Paar als Eltern an

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Ein schwules Paar kann sich in Deutschland nun offiziell als Eltern eines Kindes anerkennen lassen, das eine Leihmutter ausgetragen hat.

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Foto: AP

Das Kind war von einer Leihmutter in den USA ausgetragen worden. Mehr als drei Jahre hatte das Paar um die Anerkennung gekämpft. Während dieser Zeit waren die Männer zwar nach kalifornischem Recht die Eltern. In Berlin aber verweigerten die Gerichte die Eintragung als Eltern in das Geburtenregister. (Aktenzeichen XII ZB 463/13)

In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz Leihmutterschaft. So gingen die beiden mit ihrem Kinderwunsch ins Ausland. Ihr Kind wurde 2010 in den USA mit dem Samen eines der beiden Lebenspartner und einer anonym gespendeten Eizelle gezeugt. Der Embryo wurde der in Kalifornien lebenden Leihmutter eingepflanzt. Vor dreieinhalb Jahren kam das Kind zur Welt.

Nach der Geburt kehrten die Drei nach Berlin zurück, wo sie heute leben. Doch dann fingen die Probleme an. Denn egal ob es sich um ein homosexuelles oder heterosexuelles Paar handelt: Das deutsche Recht ermöglicht es Wunscheltern nicht, rechtliche Eltern ihres Leihmutter-Kindes zu werden. Nach dem Gesetz ist immer und unabdingbar die gebärende Frau die rechtliche Mutter - also die Leihmutter. Und homosexuelle Eltern kennt das Recht auch nicht, nur "Vater und Mutter".

Eine Ausnahme wollten die mit dem Fall befassten Berliner Gerichte nicht machen: Das verbiete sich vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber aus moralischen Erwägungen heraus gegen die Leihmutterschaft sei, argumentierten sie.

Der BGH traf dagegen nun eine mutige Entscheidung, die vor allem die Rechte des Kindes in so einer verzwickten Situation berücksichtigt. Die Richter des BGH-Familiensenats urteilten, dass das kalifornische Recht anerkannt werden muss. Denn: "Zum Kindswohl gehört auch die verlässliche rechtliche Zuordnung zu den Eltern als den Personen, die für sein Wohl und Wehe kontinuierliche Verantwortung übernehmen", heißt es in dem Beschluss. Will heißen: Ein Kind hat ein Recht darauf, dass die Menschen, die sich kümmern und es lieben, auch vor dem Gesetz zu ihm gehören.

Durch den Beschluss droht keine Leihmutterschaft durch die Hintertür, denn jeder Fall muss von den Gerichten nach wie vor einzeln bewertet werden. Aber: "Für ungewollt kinderlose Paare ist es jetzt einfacher geworden, ihre im Ausland von Leihmüttern geborenen Kinder in Deutschland als eigene Kinder aufwachsen zu lassen", sagt Heinrich Schürmann vom Deutschen Familiengerichtstag dazu.

(dpa)
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