Mitarbeiter-Abmahnung: Birthler-Rechtsstreit endet mit Vergleich
zuletzt aktualisiert: 29.11.2010 - 11:29Berlin (RPO). Im Rechtsstreit um die Abmahnung eines Mitarbeiters der Birthler-Behörde haben beide Parteien einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt. Zuvor hatte die Stasi-Unterlagenbehörde sich bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens insgesamt zu übernehmen, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag mitteilte.
Der Vergleich sieht vor, dass die Abmahnung des Wissenschaftlers aus der Personalakte entfernt wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mitarbeiter unter anderem, Dienstanweisungen unbedingt zu befolgen und auf besonders bedeutungsvolle Fakten ausdrücklich hinzuweisen.
Hintergrund des Streits war der Umgang des Mitarbeiters mit brisantem Material im Zusammenhang mit dem ehemaligen West-Berliner Polizisten und Stasi-Spitzel Karl-Heinz Kurras. Dieser hatte 1967 in West-Berlin den Studenten Benno Ohnesorg erschossen. Der Wissenschaftler fand jene Akten, die belegten, dass Kurras für die DDR-Staatssicherheit gearbeitet hatte.
Darüber hatte der Forscher im Mai 2009 einen Artikel für das Fachblatt "Deutschland-Archiv" geschrieben. Kurz darauf berichtete das ZDF über den Fall. Die Behördenleitung mahnte den Forscher ab, weil er sie angeblich nicht sofort und ausreichend über den brisanten Akten-Fund informiert hatte. Der Forscher bestreitete das und forderte die Rücknahme der Abmahnung.
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