Raststätte an der A9 Bratwurst darf nicht über den Zaun verkauft werden

Rodaborn · Im Streit um den Bratwurstverkauf an der Autobahn 9 haben die Imbissbetreiber eine Niederlage erlitten. Der Verkauf an Deutschlands erster Raststätte über einen Zaun hinweg ist laut dem Verwaltungsgericht Gera rechtswidrig.

 Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf der Verkauf noch weitergehen

Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf der Verkauf noch weitergehen

Foto: dpa, dna

Mit einem skurrilen Streit um einen Bratwurstimbiss an der Autobahn A9 in Thüringen hat sich am Dienstag das Verwaltungsgericht Gera befasst. Bei einem Vor-Ort-Termin auf dem Autobahnparkplatz "Rodaborn West" ging es um die Klage der Imbiss-Betreiberin Christina Wagner, die dort seit Jahren ihre Bratwürste über einen Zaun hinweg an hungrige Autofahrer verkauft. Dies darf sie künftig nicht mehr.

Die Verwaltungsrichter fällten noch vor Ort eine Entscheidung und wiesen Wagners Klage ab. Der Verkauf von Speisen und Getränken über den Zaun sei eine "strafrechtliche Sondernutzung", die der Klägerin nicht gestattet sei, sagte Gerichtssprecher Berns Amelung. Eine früher erteilte behördliche Untersagungsverfügung habe das Gericht "als rechtmäßig beurteilt". Für den Imbiss gebe es keine Konzession.

Rodaborn in der Nähe von Triptis an der A9 Richtung München wurde 1936 in Betrieb genommen und gilt als älteste Autobahnraststätte Deutschlands. Zu DDR-Zeiten war Rodaborn zeitweise eine Transitraststätte für Reisende aus dem Westen. Nach der Wende kam mit dem Ausbau der Autobahn 2004 das Aus.

Wagners Familie kaufte später die alte Raststätte in der Hoffnung, dort ihr Geschäft betreiben zu können. Mit einem großen Schild wirbt Wagner hinter dem Zaun für ihre "Original Thüringer Roster". "Bitte läuten oder laut rufen", heißt es dort. Mit dem Aus für die Raststätte lief 2004 aber die Konzession für den Betrieb aus.

Wagner wehrte sich mit ihrer Klage nun gegen ein vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr verfügtes Verkaufsverbot für Speisen und Getränke über den Parkplatzzaun. Die Behörde hatte ein Zwangsgeld von einigen tausend Euro angedroht, sollte der Verkauf nicht gestoppt werden.

 Vor Ort wurde das Urteil verkündet

Vor Ort wurde das Urteil verkündet

Foto: dpa, msc vfd

Der umstrittene Bratwurstverkauf ist seit Jahren wegen des Zauns immer wieder in den Schlagzeilen. Im Jahr 2012 hatte sich ein Autofahrer aus der Schweiz schwer an der Hand verletzt, als er über den Zaun zum Imbissstand gelangen wollte und mit einem Ring hängen blieb.

(crwo/afp)
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