Zweiter Tag im Brunner-Prozess: "Brunner wurde mit Taktik angegriffen"
zuletzt aktualisiert: 14.07.2010 - 22:17München (RPO). Einer der vom getöteten Manager Dominik Brunner beschützten Schüler hat den Aussagen der zwei wegen Mordes angeklagten Männer in zentralen Punkten widersprochen. Zwar habe Brunner als Erster zugeschlagen, aber nur, da "klar" gewesen sei, dass ihn die Männer angreifen wollten, sagte der 15-jährige Richard am Mittwoch vor der Jugendkammer des Landgerichts München I. Am zweiten Prozesstag wurden dort mehrere Zeugen vernommen.
Die Anklage begründet den Mordvorwurf gegen den zur Tatzeit am 12. September vergangenen Jahres 18-jährigen Markus S. und den damals 17-jährigen Sebastian mit einem Rachemotiv. Die beiden hätten den Geschäftsmann als Revanche dafür zusammengeschlagen, dass er die insgesamt vier Schüler vor einem Erpressungsversuch durch die Angeklagten habe schützen wollen. In ihrem Geständnis am ersten Prozesstag hatten die Angeklagten dies bestritten und ausgesagt, nur wegen Brunners erstem Schlag auf diesen eingeprügelt zu haben.
Richard sagte aus, S. und L. hätten ihn und seine Freunde wiederholt in der S-Bahn bedroht. Dies habe Brunner mitbekommen. Die Situation hätten sie alle als bedrohlich wahrgenommen. "Als der Herr Brunner eingegriffen hat, waren wir schon sehr erleichtert." Obwohl sie eigentlich eine Station früher hätten aussteigen müssen, seien sie deshalb bei Brunner geblieben und mit diesem in Solln ausgestiegen.
In Solln spielten sich die Ereignisse der Zeugenaussage zufolge dann anders ab, als von den Angeklagten geschildert. Demnach legte Brunner zwar seine Jacke ab und stellte sich in einer Kampfposition schützend vor die Schüler. Er sei aber nicht auf die Angeklagten zugegangen. Diese dagegen hätten sich bedrohend auf die Gruppe zubewegt. Offenbar habe Brunner dann als Erster zugeschlagen, weil "wirklich klar" gewesen sei, dass ansonsten einer der Angeklagten als Erster zugeschlagen hätte. Dann sei Brunner "mit Taktik" angegriffen worden.
Das Gericht muss entscheiden, ob die Tat tatsächlich als Mord oder vielleicht doch als milder zu bestrafender Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge zu bewerten ist. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt, Brunner erhielt posthum für seine Zivilcourage das Bundesverdienstkreuz. Wie Richard schilderte, befanden sich zur Tatzeit mehrere weitere Menschen am Bahnsteig, die alle nicht geholfen hätten. "Es hat keiner reagiert. Ich habe die noch angeschrien, sie sollen helfen."
Am zweiten Prozesstag sagten auch mehrere Polizisten zum Geschehen am Tatort nach den Prügeln aus. Aus diesen Aussagen ergab sich, dass keinem der Beamten beim mutmaßlichen Haupttäter S. übermäßiger Alkoholkonsum aufgefallen war. S. hatte angegeben, zur Tatzeit betrunken gewesen zu sein, er könne sich nicht an die Prügelei erinnern.
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