Urteil in Münster Brutaler Mord unter Nachbarn: 14 Jahre Haft

Münster · Mit dem Stiel einer Axt, einem Messer und einer abgebrochenen Bierflasche hat ein 34-jähriger Mann aus Rheine im November 2013 seinen Wohnungsnachbarn getötet.

Am Mittwoch wurde der Angeklagte vom Schwurgericht Münster wegen Mordes zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe war nicht möglich, weil der Mann an einer Persönlichkeitsstörung leidet und die Richter deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen konnten. Der Angeklagte hatte die tödliche Attacke im Prozess pauschal zugegeben. An Einzelheiten will er sich allerdings nicht erinnern können.

Das Opfer starb an den Folgen schwerer Kopfverletzungen und einer langen Schnittwunde am Hals. Nach dem Mord hatte der 34-Jährige die grausam zugerichtete Leiche mit einem Tuch abgedeckt und die Wohnungstür von außen verschlossen. Die Leiche wurde deshalb erst Wochen später gefunden, nachdem andere Nachbarn sich über Verwesungsgeruch beklagt hatten. In das Urteil eingeflossen sind außerdem zwei Raubüberfälle auf Supermärkte in Rheine. Diese hatte der seit Jahren drogenabhängige Angeklagte verübt, als die Leiche seines Nachbarn noch nicht gefunden war und er sich noch auf freiem Fuß befand.

(lnw)
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