Verbotenes Neonazi-Portal Bundesanwalt klagt Betreiber von "Altermedia" an

Karlsruhe · Die Betreiber des inzwischen verbotenen Neonazi-Internetportals "Altermedia" müssen sich aller Voraussicht nach bald in Stuttgart vor Gericht verantworten. Gegen fünf Beschuldigte hat die Bundesanwaltschaft am dortigen Oberlandesgericht Anklage wegen Volksverhetzung erhoben.

Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mit. Außerdem geht es um die Gründung oder Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung.

Die beiden Schlüsselfiguren, eine 48-Jährige und ein 28-Jähriger, waren im Januar 2016 festgenommen worden. Am selben Tag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Plattform verboten. Laut Bundesanwaltschaft war "Altermedia" bis dahin das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum.

Jutta V. und Ralph-Thomas K. betrieben die Seite laut Anklage zusammen mit einem unbekannten Dritten seit spätestens Juni 2012 als Administratoren und Moderatoren. Später sollen sich ihnen ein 54-Jähriger sowie zwei 61 und 63 Jahre alte Frauen angeschlossen haben. Zur Abschottung sollen die Betreiber erst einen US-amerikanischen und dann einen russischen Server gebraucht haben.

Laut Bundesanwaltschaft diente "Altermedia" der "massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts". So wurde auf der Seite zur Gewalt gegen Ausländer aufgerufen und der Holocaust geleugnet. Die ideologischen Leitlinien sollen V. und K. vorgegeben haben. Aufgabe der Moderatoren war es, Beiträge in den Foren freizuschalten.

Den Angaben zufolge sitzen K. und V. inzwischen nicht mehr in Untersuchungshaft. Am Tag ihrer Festnahme waren die Behörden in vier Bundesländern und dem spanischen Badeort Lloret de Mar gegen das "Altermedia"-Netzwerk vorgegangen und hatten Wohnungen durchsucht.

(felt/dpa)
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