BGH-Urteil Hartz-IV-Empfänger muss aus 140-Quadratmeter-Wohnung ausziehen

Karlsruhe/Hilden · Der Bundesgerichtshof hat einen Hartz-IV-Empfänger aus Hilden in die Schranken gewiesen, der sich gegen den Rauswurf aus seiner 140 Quadratmeter großen Wohnung wehrte.

13 Fakten zu Hartz IV
Infos

13 Fakten zu Hartz IV

Infos
Foto: dpa, Oliver Berg

Das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen bestätigte am Mittwoch in Karlsruhe die Wohnungskündigung wegen ausstehender Mieten. Der Mann hatte sich auf Zahlungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden berufen, die eine derart große Unterkunft mit einer Monatsmiete von 1100 Euro aber nicht akzeptieren wollten.

"Geld hat man zu haben", sagte Richterin Karin Milger mit Blick auf die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Mietern. Dies stehe zwar nicht im Gesetz, sei aber ein allgemeiner Satz im Mietrecht. Der Anwalt des Mieters, Michael Schultz, machte geltend, dass dieser durchaus die Mittel für die Zahlung der Miete gehabt habe - "er kommt nur gerade nicht daran heran".

Hartz-IV-Urteile des Bundessozialgerichts
Infos

Hartz-IV-Urteile des Bundessozialgerichts

Infos
Foto: ddp

Für den Vermieter kritisierte Ekkehart Reinelt die Tendenz einer Schieflage im Mietrecht: "Man meint auf allen Ebenen dem armen Mieter helfen zu müssen." Für Hilfe seien Polizisten und Hebammen da, die Justiz aber müsse für einen sinnvollen Interessensausgleich sorgen.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort