Vaterschaftstest in Einzelfällen ohne Einwilligung der Mutter: Bundesgerichtshof hilft Kuckucksvätern
zuletzt aktualisiert: 17.04.2008 - 16:27Karlsruhe (RPO). Durchbruch für Väter von "Kuckuckskindern": Die Vaterschaft von Kindern kann in Zukunft auch ohne Einwilligung von deren Mutter überprüft werden. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Bislang durften Tests zum Nachweis von Vaterschaft nur auf Wunsch der leiblichen Eltern von Kindern durchgeführt werden. Jetzt soll in Ausnahmefällen die biologische Vaterschaft aufgrund von Indizien angenommen werden. Der mutmaßliche Erzeuger muss dann beweisen, dass er nicht der Vater ist. Andernfalls, so das Gericht, wären "Scheinväter" der Willkür der wahren Eltern ausgeliefert.
Geklagt hatte ein Mann aus Niedersachsen. Während seiner 15 Jahre dauernden Ehe waren drei Kinder geboren worden, davon hatte er jedoch keines gezeugt. Das hatte ein Familiengericht schon im Jahr 2003 festgestellt.
Der inzwischen geschiedene Mann war während seiner Ehe immer für die Kinder aufgekommen und forderte Entschädigung für den gezahlten Unterhalt vom echten Kindsvater - doch der musste erst gefunden werden.
Der Kläger vermutete, dass der aktuelle Lebenspartner seiner Frau auch Erzeuger der Kinder sei, konnte dies aufgrund der Rechtslage aber nicht beweisen. Die Ex-Frau und ihr Lebenspartner lehnten den Test ab, so dass keine Unterhaltsklage möglich war. Der BGH ermöglicht ihm jetzt ein neues Verfahren, das Amtsgericht Celle soll feststellen, wer der wirkliche Vater der Kinder ist.
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