PIP-Brustimplantate EuGH soll über Haftung entscheiden

Karlsruhe · Im Streit um die Haftung für mangelhafte französische Brustimplantate mit Industrie-Silikon müssen mehrere tausend Frauen weiter auf die abschließende Entscheidung warten.

Skandal um PIP-Brustimplantate
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte am Donnerstag eine Klage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen klären, wie umfangreich die Prüfpflichten bei der Zertifizierung von Medizinprodukten sind.

Der französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte seine Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem normalem Silikon befüllt. Die Implantate erwiesen sich als undicht, ihr Vertrieb wurde 2010 gestoppt. Behörden empfahlen später auch in Deutschland, die Implantate herausnehmen zu lassen.

Der TÜV Rheinland hatte das Herstellungsverfahren von PIP für das europäische CE-Siegel zertifiziert. Weil PIP insolvent ist, verlangen zahlreiche Frauen Schadenersatz vom TÜV Rheinland.

Nach dem BGH-Beschluss soll nun der EuGH klären, ob der TÜV Rheinland auch die Implantate selbst hätte überprüfen oder zumindest unangekündigte Betriebsbesichtigungen hätte vornehmen müssen.

(AFP)
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