Auch NRW ist dabei Bundesländer fordern Gefängnisstrafe für Gaffer

Osnabrück · In einem gemeinsamen Antrag dringen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern darauf, das Fotografieren von Todesopfern bei Unfällen unter Strafe zu stellen. Bis zu zwei Jahre Haft werden gefordert.

 Ein schwerer Verkehrsunfall auf der A5.

Ein schwerer Verkehrsunfall auf der A5.

Foto: dpa, soe bwe

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", er könne "nicht begreifen, was Menschen dazu bewegt, sich am Leid anderer Menschen zu ergötzen". Deswegen wolle er sich Freitag im Bundesrat dafür einsetzen, dass es zukünftig schon strafbar ist, verunglückte Tote zu fotografieren.

"Und zwar nicht erst, wenn ein Gaffer es wirklich getan hat. Schon wenn der Gaffer versucht, ein solches Foto zu schießen, muss er damit rechnen, für bis zu zwei Jahre ins Gefängnis zu gehen", sagte der Landesjustizminister. "Leider begreifen die Gaffer es offensichtlich anders nicht."

Polizei filmt 92 Gaffer

Biesenbach verwies auf einen Fall im Herbst, als es auf der A3 bei Ratingen zu einem Unfall mit drei Toten gekommen war. Die Polizei filmte 92 Gaffer, die Fotos von den Toten mit ihren Handys gemacht haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu diesem Fall laufen.

"Wenn ein Mensch durch ein Unglück stirbt, ist das schon für die Angehörigen kaum zu verkraften", sagte der CDU-Politiker. Allerdings werde es dann noch schlimmer, "wenn andere das Foto des Vaters oder Ehemanns ins Internet stellen und das lustig finden".

Im Jahr 2014 hat der Bundestag auf Initiative vieler Bundesländer Paragraf 201a im Strafgesetzbuch auf das Filmen und Fotografieren hilfloser Menschen erweitert. Trotzdem bleibt eine Strafbarkeitslücke: Das reine Fotografieren von verunglückten Verstorbenen ist bislang nicht strafbar.

Das ist erst dann der Fall, wenn dem Gaffer nachgewiesen werden kann, dass er zum Zeitpunkt des Fotografierens schon die Absicht hatte, das Foto zu verbreiten.

(gaa)
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