Verfassungsgericht zweifelt an Richterbesoldung Voßkuhle: Irritierend, dass Deutschland so wenig Geld für Justiz ausgibt

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel daran erkennen lassen, dass Richter in Deutschland angemessen bezahlt werden. Der Dienstherr müsse seine Beamten angemessen alimentieren, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

 Die Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Herbert Landau, Präsident Andreas Voßkuhle, Peter Huber, Peter Müller und Doris König.

Die Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Herbert Landau, Präsident Andreas Voßkuhle, Peter Huber, Peter Müller und Doris König.

Foto: dpa, ua pzi

Die verbreitete Annahme, dass Deutschland besonders viel Geld für die Justiz bereitstelle, erweise sich als Irrtum. Der zweite Senat überprüft seit Mittwoch, ob Richter und Staatsanwälte noch genug verdienen. Deutschland gebe nur 1,5 Prozent seiner Gesamtausgaben für seine Justiz aus, sagte Voßkuhle. Es belege damit im Vergleich mit 43 europäischen Ländern den 30. Platz. "Für ein Gemeinwesen, das sich in besonderer Weise der Rechtsstaatsidee verpflichtet fühlt, ein zumindest irritierendes Ergebnis".

Laut Voßkuhle steht das Bundesverfassungsgericht damit vor einer "delikat anmutenden Entscheidungssituation". "Richter müssen über die Angemessenheit der Richterbesoldung entscheiden", sagte Voßkuhle am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung über einen Klage von Richtern und Staatsanwälten auf höhere Gehälter. Das Gericht wolle aber "einen für alle Beteiligten nachvollziehbaren und praktikablen Entscheidungsmaßstab" zur Höhe einer angemessenen Besoldung entwickeln, sagte Voßkuhle. Das Urteil wird im Frühjahr erwartet.

Die klagenden Richter und Staatsanwälte aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz machen geltend, das ihre Besoldung seit langem hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei. Dies belege die Entwicklung der Tarife im öffentlichen Dienst ebenso, wie etwa der Reallohnindex, sagte Rechtsanwalt Marcus Schiller in Karlsruhe. Vertreter der Länder verwiesen demgegenüber auf angespannte Haushaltslagen und die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse.

Saarländischer Richter verdient 20 Prozent weniger als éin Hamburger Richter

Voßkuhle verwies zum Auftakt der mündlichen Verhandlung darauf, dass die Länder seit der Föderalismusreform für die Besoldung von Beamten und damit auch Richtern zuständig seien. Dies habe dazu geführt, dass das Einstiegsgehalt eines Richters zu Berufsbeginn mittlerweile im Saarland um 20 Prozent niedriger liege als in Hamburg. Das bundesweit durchschnittliche Bruttoeinstiegsgehalt betrage 41.127 Euro im Jahr. Damit liege es unter dem nationalen Durchschnittseinkommen und unter dem europaweiten durchschnittlichen Einkommen der Richter von 47.789 Euro.

Voßkuhle zufolge investiert Deutschland überdies in seine Justiz nur 1,5 Prozent seiner Gesamtausgaben und liegt damit auf dem 30. Platz von 43 europäischen Ländern. Dennoch müsse der Steuerzahler für 25.000 Richter und Staatsanwälte aufkommen. Die Zurückhaltung der Länder bei Gehaltserhöhungen sei mit Blick auf Haushaltskonsolidierungen und der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, daher "im Ansatz durchaus verständlich".

Der Gerichtspräsident verwies aber auch darauf, dass Beamte der Verfassung zufolge Anspruch auf einen "angemessen Lebensunterhalt" haben. Dabei müsse der Gesetzgeber das Ansehen des Amtes in der Bevölkerung ebenso berücksichtigen, wie etwa "die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte". Dieses Alimentationsprinzip sei "kein Privileg der Beamtenschaft, sondern die notwendige Konsequenz des für Beamte geltenden Streikverbots", betonte der Voßkuhle.

Der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Finanzministerium, Rüdiger Messal, wies die Forderungen der Kläger zurück. Die Personalausgaben des Landes machten mittlerweile 40 Prozent des Haushalts aus. Gleichwohl liege das Land bei der Eingangsbesoldung für Richter bundesweit "im guten Mittelfeld".

Jörg Felgner, Staatssekretär im Finanzministerium von Landes Sachsen-Anhalt, betonte, dass das Bruttoinlandsprodukt in Ostdeutschland bei 70 Prozent des Westniveaus liege. Deshalb könnten die gesamtdeutschen Verhältnisse kein Maßstab für die Richter-Besoldung in Sachsen-Anhalt sein.

Ein Urteil ist im Frühjahr zu erwarten.

(dpa/AFP)
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