Bundesverfassungsgericht Fünf-Quadratmeter-Gefängniszellen sind zu klein

Karlsruhe · Wie groß muss eine Haftzelle sein? Ein früherer Häftling kann nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Entschädigung hoffen, weil er zeitweise in einer zu kleinen Zelle saß.

Bundesverfassungsgericht: Fünf-Quadratmeter-Gefängniszellen sind zu klein
Foto: dpa, ude cul

Seine Verfassungsbeschwerde gegen die Haftbedingungen war erfolgreich, wie das Karlsruher Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Mann war in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel zwischen Juni und November 2009 in einer rund fünf Quadratmeter großen Einzelzelle untergebracht; die Toilette war räumlich nicht abgetrennt. (Az.: 1 BvR 1127/14)

Seine Amtshaftungsklage wegen der unwürdigen Haftbedingungen gegen das Land Berlin scheiterte zwar. Doch die Verfassungsrichter hoben das Urteil des Kammergerichts Berlin auf und wiesen den Fall zur erneuten Prüfung dorthin zurück. Sie sehen die Menschenwürde des Mannes verletzt. Auch wenn aus juristischen Gründen von dem fraglichen Zeitraum nur ein paar Hafttage für die Entschädigung maßgeblich seien, habe das Kammergericht einen Ausgleichsanspruch "in nicht mehr tragfähiger Weise verneint", heißt es in der Entscheidung.

Nach der fraglichen Haftzeit war der Mann, der sich nach nach Angaben seines Anwalts mittlerweile wieder auf freiem Fuß befindet, in eine größere Zelle verlegt worden.

(dpa)
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